Glücksspielverluste können sich schnell anhäufen. Insbesondere im Rahmen von Online-Casinos, wenn die Spieler zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, sich einzuloggen und Geld einzusetzen. Was aber, wenn Spieler Geld in einem Zeitraum verloren haben, in dem das Online-Casino eigentlich verboten war? Könnte das verlorene Geld vielleicht sogar zurückgefordert werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich nun das LG Koblenz.

Eine Spielerin hat zwischen 2015 und 2020 hohe Geldsummen über ein Online-Casino mit Sitz auf Malta verloren. Diese Verluste kann sie nun zurückfordern, weil der geschlossene Online-Glücksspielvertrag im entsprechenden Zeitraum gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat und deshalb nichtig ist. Das entschied nun das Landgericht (LG) Koblenz (Urt. v. 24.07.2023, Az. 1 O 224/22).

Wer sein Glück in Online-Casinos versucht, der kann teils hohe Geldsummen verlieren. Selbst Schuld, möge manch einer behaupten. Doch auch wenn dem vielleicht so sein mag, gibt es Spieler, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Verluste zurückzuholen. Hier kann unter Umständen die Gesetzeslage aushelfen – das Stichwort ist die „Glücksspiellizenz“. Eine Glücksspiellizenz für Online-Casinos ist eine behördliche Genehmigung, die es einem Betreiber ermöglicht, legale Glücksspiele im Internet anzubieten. Die Lizenz stellt sicher, dass das Casino den gesetzlichen Anforderungen entspricht und fair und transparent operiert.

Im vorliegenden Fall spielte eine Frau auf einer Online-Casino-Seite eines führenden Online-Glücksspiel-Anbieters mit Sitz auf Malta. Der Anbieter betreibt mehrere Online-Casino-Webseiten und verfügt über eine Glücksspiellizenz der Glücksspielbehörde von Malta. Eine entsprechende Glücksspiellizenz in Deutschland, beziehungsweise Rheinland-Pfalz, wo die Dame wohnt, fehlte jedoch im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Spieleinsätze. Die Internetseiten des Anbieters sind, wie auch die FAQ und die Geschäftsbedingungen, vollständig auf Deutsch abgefasst.

Verlust von über 630.000 Euro

Die Frau war nun der Ansicht, dass sie aufgrund des damaligen gesetzlichen Verbots von Online-Glückspielen einen Rückzahlungsanspruch all ihre Einsätze aus der entsprechenden Zeit habe. Verjährt seien die Ansprüche ihrer Auffassung nach nicht, weil sie erst im Jahr 2022 erfahren haben will, dass Online-Glückspiele im streitgegenständlichen Zeitraum nicht erlaubt gewesen waren. Insgesamt handelt es sich um 632.250 Euro, die die Frau zwischen Dezember 2015 und Dezember 2020 (unter Berücksichtigung ihrer Gewinne in dieser Zeit) verloren hat. Und genau diese Summe forderte sie vor dem LG Koblenz zurück.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus

LG Koblenz gibt Klage statt

Das LG Koblenz gab der Klage statt. Die Dame habe laut dem LG einen Rückzahlungsanspruch auf die geleisteten und verlorenen Spieleinsätze in voller Summe, weil der Casino-Anbieter das Geld ohne Rechtsgrund erlangt habe. Der zwischen den Parteien geschlossene Online-Glückspielvertrag verstoße im streitgegenständlichen Zeitraum, also Dezember 2015 bis Dezember 2020, gegen ein gesetzliches Verbot für Online-Glücksspiele. Daher sei der Vertrag laut Ansicht des LG nichtig. Zwar sei der Glückspielstaatsvertrag in Deutschland im Jahr 2021 neu geregelt worden und es bestünde nunmehr die Möglichkeit, eine Erlaubnis für öffentliche Glückspiele im Internet zu erhalten. Dennoch sei für die Beurteilung der Frage des Gesetzesverstoßes der Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts maßgeblich, so das Gericht. Da zu dem Zeitpunkt, als die Frau spielte, ein Verbot bestanden hatte, sei die spätere Legalisierung hier nicht zu berücksichtigen. Die Betreiber des Casinos konnten sich auch nicht auf § 762 BGB berufen. Diese Norm regelt, dass durch Spiel oder durch Wette keine Verbindlichkeit begründet wird. Das, was aufgrund eines Spiels geleistet wurde, kann daher nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat. Diese Vorschrift greife jedoch nur, wenn sich die Rückforderung auf den Spielcharakter stütze.

Casino-Betreiber konnten der Frau keine Kenntnis der Rechtslage nachweisen

Auch haben sich die Betreiber des Casinos nicht auf § 817 S. 2 BGB berufen können. Nach dieser Norm ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn auch der Spielerin ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt. Jedoch seien die Betreiber laut Gericht insoweit beweispflichtig geblieben, dass die Klägerin in subjektiver Hinsicht vorsätzlich verbotswidrig gehandelt oder sich der Einsicht in die Gesetzeswidrigkeit zumindest leichtfertig verschlossen habe. Es hätte also bewiesen werden müssen, dass die Dame das Verbot kannte oder hätte kennen müssen – ein solcher Beweis blieb jedoch aus. Ein lediglich objektiver Verstoß gegen das Verbotsgesetz genüge nicht.

Darüber hinaus sei nicht unmittelbar offensichtlich gewesen, dass die gleichen Glücksspiele, die in Spielhallen und Casinos legal sind, einem vollständigen Verbot unterliegen, wenn sie im Internet angeboten und in den Medien beworben werden. Zusätzlich verfügten die Betreiber über eine Lizenz in einem EU-Staat (Malta) und boten ihre Dienstleistungen in Deutschland frei zugänglich an. Die Spielerin konnte sich registrieren und Geld einzahlen. Unter diesen Umständen habe es sich der Dame nicht aufdrängen müssen, dass das Online-Angebot aus dem europäischen Ausland verboten sein könnte. Außerdem seien die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Frau tatsächlich vor dem Jahr 2022 Kenntnis von den Umständen erlangt hatte, die die Ansprüche begründeten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Haben Sie ebenfalls Verluste bei Glücksspielen gemacht? Dann können wir helfen! Spieler haben nun die Chance auf Rückerstattung ihrer Einsätze und Verluste – bis zu drei Jahre rückwirkend! Prüfen Sie über unser Online-Tool, ob wir Ihre Verluste für Sie zurückfordern können: https://lp.wbs.legal/online-casino.

agü