Schon seit längerem ist die Tierschutzorganisation Peta im Rechtstreit mit dem Geflügelkonzern Wiesenhof. Peta hatte bereits mehrfach Strafanzeige gegen den Wiesenhof gestellt, denn sie sah bei Wiesenhof erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Verstöße gegen die Tierschutz-, Schlacht- und Transportverordnung als gegeben an. Um ihren Unmut gegenüber dem Konzern Nachdruck zu verleihen, entwickelte Peta für die eigene Webseite „Chicken-Shit“, ein Anti-Wiesenhof-Spiel, bei dem der User den Wiesenhof-Chef Paul-Heinz Wesjohann als virtuelles Huhn vollkoten konnte.
Das Landgericht Oldenburg hat nun entschieden, dass das Spiel Chicken-Shit neben einer Beleidigung eine persönliche Herabwürdigung darstelle und daher Persönlichkeitsrechte verletze, so die Meldung des Branchendienstes Meedia. Peta hat das Spiel bereits von ihrer Webseite entfernt. Bei einer Missachtung des Urteils hätte der Tierschutzorganisation ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro gedroht. Eine Ordnungshaft von bis zu ein bis sechs Monaten wäre ebenfalls möglich gewesen.
Edmund Haferbeck, stellvertretender Vorsitzender von Peta Deutschland sagte gegenüber Meedia, dass man Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts Oldenburg einlegen werde. „Die Richter haben den satirischen Ansatz des Spiels in ihrer Erklärung erkannt, was zeigt, dass sie nicht grundsätzlich ein Problem damit haben. Nur die Möglichkeit, Herrn Wesjohann anzukoten, ging ihnen zu weit.“ Als persönliche Diffamierung sei das Spiel allerdings nicht konzipiert gewesen, so Haferbeck. „Das ist falsch. Im Spiel verweisen wir auf unsere Website mit Informationen zum Wiesenhof-Skandal.“
Allerdings kann er dem Urteil auch eine positive Siete abgewinnen: „Wir haben das Thema Wiesenhof wieder in die Medien gebracht. Das war unser Ziel“, so Haferbeck nach Informationen von Meedia.
Im August diesen Jahres hatte der Geflügelproduzent Wiesenhof bereits vor der Ausstrahlung einer vom SWR produzierten Dokumentation über das „System Wiesenhof“ eine Programmbeschwerde gegen die ARD eingelegt. Nach Ansicht des Unternehmens sei der Beitrag nicht gewissenhaft recherchiert, unausgewogen und unwahr, so die Begründung des Konzerns damals.