Seit Ende Juni 2013 ist die Änderung des TKG in Kraft getreten und stößt unter anderem bei der Piraten Partei auf Widerstand. Diese haben nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Regelung zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz eingereicht.
Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, zwei Bekannte Mitglieder der Piraten Partei, haben Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes eingelegt. Die Kläger sehen das Gesetzt zur Datenabfrage als ein Verstoß in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in das Telekommunikationsgeheimnis und in mehr als 10 Punkten verfassungswidrig.
Die Beschwerdeführerin argumentiert, das Gesetzt ermögliche, entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste auch wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr vorliegen. Dieser Eingriff in die Privatsphäre der Bürger müsse somit gestoppt werden.
Auch Patrick Beyer, der bereits das zweite Mal gegen das Gesetzt der Bestandauskunft vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist der Auffassung, dass das erleichtern des Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle, unverhältnismäßig und verfassungswidrig sei. „Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat“.
Tatsächlich steht die Piraten Partei mit ihrer Kritik nicht allein da. Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert die neue Gesetzeslage. „Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden abermals nur unvollständig umgesetzt“, mahnt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Das Gesetzt sei an vielen Stellen unverhältnismäßig und bei vielen der Vorschriften fehle es an der Bestimmtheit des Gesetzes.
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts gilt es somit abzuwarten.