Für das Legal Tech Magazin Cologne Technology Review & Law (CTRL) hat Rechtsanwalt Christian Solmecke, Geschäftsführer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio, eine Kolumne veröffentlicht mit dem Titel: „Veränderung im Rechtsmarkt: Wir brauchen einen besseren Rechtsrahmen für Legal Tech.“ Darin analysiert er die Hintergründe und die Folgen der SmartLaw-Entscheidung des BGH. Hier erhalten Sie Zugang zu dem Dokument.

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Wird es zukünftig Künstliche Intelligenz geben, die Anwälte teilweise überflüssig macht? Und wie wäre hier die Rechtslage zu beurteilen?

Hintergrund des Beitrags ist die Smartlaw-Entscheidung des BGH vom 9. September 2021 (Az. I ZR 113/20). Darin erklärten die Karlsruher Richter den Generator Smartlaw des Verlags Wolters Kluwer für zulässig. Danach ist klar: Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Verlage können ein solches Legal Tech-Produkt anbieten.

Das Smartlaw-Urteil folgt der bislang progressiven und zukunftsorientierten Linie des BGHs in Sachen Legal Tech. Doch eines löst das aktuelle BGH-Urteil nicht: das Problem der mangelnden Rechts- und damit Zukunftssicherheit auf dem Legal-Tech-Markt. Es handelt sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung, die sich nicht auf andere Fälle übertragen lässt. Offen bleiben z.B. Fragen wie: Wie wäre der Fall zu entscheiden, dass Anwaltssoftware zukünftig mit künstlicher Intelligenz viel individualisiertere Schriftsätze erstellen kann? Somit hat das Urteil zwar etwas mehr Rechtssicherheit in den Legal-Tech-Markt gebracht – leider aber zu wenig, um zukünftige innovative Unternehmensmodelle abzusichern.

Es ist letztlich aber auch nicht die Aufgabe der Gerichte, bei solch grundlegenden Fragen Klarheit zu schaffen, sondern die des Gesetzgebers. Möglicherweise wird sich die neue Regierung dieses Themas in diesem Jahr noch einmal annehmen. Es bleibt zu hoffen, dass sie dann den Rechtsrahmen und damit die Innovationsfähigkeit für alle möglichen Arten von (zukünftigen) Legal-Tech-Start-Ups stärken wird.

Der Autor Christian Solmecke ist Geschäftsführer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio. Darüber hinaus ist er Gründer des LegalTech MeetUps NRW sowie Buchautor des umfassenden Legal Tech-Werks „Legal Tech – Die digitale Transformation in der Anwaltskanzlei„. Darüber hinaus hat er etliche weitere Fachbeiträge zur Thematik verfasst.