Allen Skandalen zum Trotz erfreuen sich Rammstein-Konzerte wieder größter Beliebtheit. So sehr, dass Tickets für die ausverkauften Konzerte im Juli auf dem Zweitmarkt inzwischen für mehrere Tausend Euro gehandelt werden. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und haben Käufer mit einem solchen Ticket überhaupt ein Recht auf Einlass? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL klärt auf:

By Carlos Delgado, CC BY-SA 3.0.

Die Rammstein Europe Stadium Tour 2024 ist begehrt wie eh und je – als hätte es den Skandal um Sänger Till Lindemann nie gegeben. In Deutschland stehen noch sieben Rammstein-Konzerte auf dem Tourneekalender, zwei in Frankfurt am Main – das nächste am 12. Juli, ein weiteres am 13. Juli. Fünf weitere Konzerte sind zwischen dem 26. und 31. Juli in Gelsenkirchen geplant. 70 bis 131 Euro kostete ein reguläres Ticket – doch inzwischen sind die restlos ausverkauft.

Auf Resale-Plattformen wie Viagogo, StubHub, Inc. oder Gigsberg werden allerdings noch Tickets verkauft. Teilweise zu fairen Preisen, teilweise aber auch für vierstellige Summen. Medienberichten zufolge sollen sogar Tickets von bis zu 5897 Euro das Stück zu finden sein. Dies brachte die Band dazu, ihre Fans zu warnen: Wieder freigewordene Tickets könnten nur über www.fansale.de erworben werden. Bei allen anderen Anbietern, die Rammstein-Tickets anbieten, handele es sich um nicht autorisierte Händler. „Rammstein-Tickets, die dort erworben werden, berechtigen nicht zum Eintritt einer Show.“ Es würden stichprobenartig die Personalien abgeglichen.

Doch stimmt das? Kann mir der Veranstalter der Konzerte wirklich den Eintritt verweigern, wenn ich fast 6000 Euro für ein Ticket gezahlt habe?

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Privatpersonen müssen auch personalisierte Tickets verkaufen können

Rechtsanwalt Solmecke: “Der Clou an den Tickets: Sie sind – wie die meisten Veranstaltungstickets heutzutage – personalisiert. Anders als Tickets, auf denen kein Name steht, ist damit nur die Person, deren Name auf dem Ticket steht und die sich auch ausweisen kann, zum Eintritt berechtigt. Bei nicht personalisierten Tickets ist das anders: Jeder mit der Eintrittskarte darf auf die Veranstaltung.

Nun hat der Bundesgerichtshof schon 2008 geurteilt, dass Veranstalter es zumindest Privatpersonen nicht versagen dürfen, ihr Ticket trotzdem aus persönlichen Gründen noch zu verkaufen. Nur gewerblichen Anbietern kann der Weiterverkauf per Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gänzlich untersagt werden.

Tatsächlich verbieten die AGB der MCT Agentur GmbH für die Rammstein-Konzerte 2024 erst einmal ganz explizit in Ziffer 7.5 „jede Weitergabe der Tickets (…). Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über Auktionen im Internet oder ein Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder -plattformen.

Allerdings erlauben die AGB in Ziffer 8 den privaten Weiterverkauf – nur eben ausschließlich über die Plattform fansale.de und gegen eine Gebühr von 10 Euro. Auch, wenn man das Ticket von Freunden übernimmt, muss man diese Plattform nutzen. Dort kann man aber angeben, wer der favorisierte Käufer sein soll. Dieser erhält dann einen Link, der für 48 für ihn reserviert ist. Kauft er es, erhält er ein neues Tickt auf seinen Namen. Kauft er es nicht, wird das Ticket freigegeben. Das Geld erhält der private Verkäufer nur dann zurück, wenn ein Dritter das Ticket auch gekauft hat. Und noch ein ganz wichtiger Satz steht in den AGB, in Ziffer 8.1.3: „Der Preis ist (…) maximal auf den Ticketkaufpreis (…) begrenzt.“

Die Plattform steht Fans jedoch nur bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Will man sein Ticket danach noch loswerden, kann man immerhin noch vor Ort versuchen, einen Käufer zu finden, der sich ausweisen kann und die 10 Euro Gebühr zahlt.

Wer gegen diese AGB einmalig verstößt, dem können alle gekauften Tickets gegen Rückerstattung des Kaufpreises gekündigt werden. Wer wiederholt dagegen verstößt, dessen Tickets können sogar ersatzlos gesperrt werden, ohne dass man sein Geld zurückerhält.

Quintessenz: Es ist absolut nicht ratsam, auf Viagogo & Co. vierstellige Summen für ein Ticket auszugeben. Mit Sicherheit hat man dann einfach zu viel Geld ausgegeben, obwohl es auch günstiger gegangen wäre. Und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bleibt man damit trotzdem vor der Konzerthalle stehen und kommt nicht rein. Das wäre wirklich sehr ärgerlich!”

ahe