Datenschützer will Zwangsidentifizierung für Prepaid-Mobilfunkverträge stoppen. Mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte will Datenschützer Patrick Breyer gegen die zwangsweise Registrierung von Nutzern vorgehen.

Anonymisierungsverbot kein geeignetes Strafverfolgungsmittel

Das Hauptargument für die Einführung der Registrierungspflicht im Jahre 2004 durch die SPD-und Grüne-Regierung war die bessere Überwachung krimineller und terroristischer Vereinigungen. Diesen Zweck erfülle die Registrierungspflicht nur bedingt. So lasse sich eine Prepaid-Mobilfunkkarte durchaus auf einen Fantasienamen registrieren. Außerdem könnten Karten im Ausland anonym registriert werden. Das Anonymisierungsverbot sei daher kein geeignetes Strafverfolgungsmittel, so der Datenschützer. Anonymität sei vielmehr essentiell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen. Das Anonymisierungsverbot sei sowohl nutzlos im Sinne der Strafverfolgung, als auch schädlich für die Meinungsfreiheit der Bürger.

BGH weist Klage ab – nun soll der EGMR entscheiden

Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte das Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2012 das Recht auf anonyme Kommunikation und einen anonymen Internetzugang nicht anerkannt. Nun soll diese Frage vor dem EGMR geklärt werden. Die Aussichten für die Klage seien gut, so die Meinung der Datenschützer. Der Europarat habe in seinem Bericht bereits auf die Problematik der Registrierungspflicht hingewiesen. Die Klage sei beim EGMR eingegangen.

Fazit: 

Wie das Gericht in der Sache (Aktenzeichen 50001/12) urteilen wird, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung zu Gunsten der anonymen Nutzung von Prepaidkarten erscheint nicht unwahrscheinlich.