Bislang müssen nur Privatleute oder Betriebe Rundfunkgebühren bezahlen, die dort einen empfangsbereiten Radio, Fernseher stehen haben. Unternehmer müssen unter Umständen auch zahlen, wenn sich nur ein PC in ihren Räumlichkeiten befindet. Doch ab 2013 soll alles anders werden: Die Ministerpräsidenten haben eine geräteunabhängige Rundfunkabgabe beschlossen. Die GEZ bleibt dabei erhalten.
Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer haben sich am 16.12.2010 getroffen und eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages mit Wirkung zum 01.01.2013 unterschrieben. Demnach muss ab diesem Zeitpunkt normalerweise jeder Bürger und Unternehmer für seinen Betrieb die beschlossene Rundfunkabgabe bezahlen. Er braucht dafür keinen Radio oder Fernseher mehr zu besitzen. Bei Betrieben soll die Höhe der Rundfunkabgabe nach der Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt werden.
Bezieher von Sozialhilfe/Hartz IV, Arbeitslosengeld II oder einer Ausbildungsförderung sollten aufpassen. Sie brauchen nur dann nicht zahlen, wenn sie die Befreiung beantragen. Wer blind, stark sehbehindert, gehörlos oder stark behindert ist, soll normalerweise nur 1/3 des Beitrags zahlen. Sofern er dazu nicht imstande ist, ist ebenfalls eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.
Allerdings muss die damit verbundene Änderung des Rundfunkstaatsvertrages noch durch alle Parlamente in den einzelnen Bundesländern ratifiziert werden, damit er Gesetzeskraft erlangt.
Die geplante Änderung wird von der Wirtschaft teilweise kritisiert, weil eine höhere Belastung der Unternehmen befürchtet wird.
Nähere Informationen:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,734849,00.html
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr116.html
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/news/News-Handwerk-erreicht-Verbesserungen_5769932.html