Der Streit um den Online TV Rekorder shift TV geht in eine neue Runde: Nachdem das Oberlandesgericht Dresden eine Revision nicht zugelassen hatte, hatte shift TV wiederum eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht – der der BGH nun gefolgt ist, so die Meldung der Betreiberfirma Netlantic.

Michael Westphal, Geschäftsführer von shift TV, sagte dazu: „In der Regel folgt der Bundesgerichtshof solchen Beschwerden nur, wenn er das ergangene Urteil für korrekturbedürftig erachtet. Wir freuen uns, dass shift TV erneut einen wichtigen Etappensieg gegen RTL und Sat.1 errungen hat.“

Bislang wurde seit 2005 in zehn Verfahren über das Angebot von shift TV gestritten. 2009 hob der Bundesgerichtshof eine vorangegangene Entscheidung des OLG Dresden auf und ordnete eine neue Verhandlung an, um weitere, wesentliche Aspekte zu klären. Gegen dieses Urteil richtete sich die Beschwerde von shift TV, die jetzt vom BGH als Revision angenommen wurde, so die Meldung weiter.