Das Web 2.0 bietet einen breiten Fächer an Möglichkeiten für Werbung und Imagepflege. Dazu verspricht es auch unschlagbar günstig zu sein.
Kein Wunder, dass der ganz überwiegende Teil deutscher Unternehmer den Weg ins Netz sucht um sich zu präsentieren.
Ob Fanpages bei Facebook, Blogs oder Twitter – den Möglichkeiten des Social Marketings sind kaum Grenzen gesetzt. Oder doch? Wir zeigen Ihnen in 10 Schritten, was Unternehmen aus rechtlicher Sicht unbedingt beim Social-Media-Marketing beachten sollten.
Teil 1 – Die richtige Form finden
Manche Social-Media-Plattformen stellen besondere Anforderungen an Unternehmensprofile. Facebook zum Beispiel unterscheidet zwischen verschiedene Profiltypen; den Nutzerprofilen natürlicher Personen und den sogenannten „Fanseiten“ von Unternehmen oder Städten.
Die Fanseiten sind mit dem bekannten „Like“- oder „Gefällt mir“-Button ausgestattet und erlauben so anderen Nutzern, die Neuigkeiten auf der Fanseite automatisch mit verfolgen zu können.
In den Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen kein Profil unterhalten dürfen, sondern stattdessen eine Fanseite einrichten muss. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, muss damit rechnen, dass seine Online-Marketing-Präsenz vom Plattformbetreiber gesperrt wird.
Gerade Facebook sperrt – häufig auch ohne Vorwarnung – Seiten und Profile die gegen Nutzungsbedingungen verstoßen. Oft besteht dann zwar noch die Möglichkeit, nachträglich ein Profil zu einer Seite umzuwandeln, dabei gehen jedoch gelegentlich die eigenen Fans verloren oder die Mitnahme verzögert sich. So erging es zum Beispiel der „München“-Fanseite bei Facebook, die kurzerhand gesperrt wurde. Über 40 000 Fans konnten die Inhalte für eine längere Zeit nicht abrufen. Kurz zuvor hatte Facebook in seinen Richtlinien bestimmt, das Städtenamen für Seiten dieser Art nicht mehr zulässig seien.
Eine Sperrung ist besonders ärgerlich, wenn man bereits Kosten und Mühe investiert hat. Wir raten daher: Richtlinien genau studieren und sich an die angegebene Formalien halten!
Für die gängigsten Plattformen finden sie die Richtlinien hier: Facebook, Twitter, Google+.
Facebook hat hier schon einige Gefahren gebannt, da beim Anmeldeprozess bereits genau gefragt wird, zu welchen Zwecken die einzurichtende Seite genutzt werden soll. Auch die Namensgebung soll künftig schon bei der Anmeldung auf Richtigkeit überprüft werden.
Weitere Teile der Serie zum Social Marketing finden Sie hier.
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