Der Termin für den nächsten Verhandlungstermin im Streit im die Tagesschau-App steht fest: Am 19. Juli 2012 sehen sich die Vertreter der Verleger und der Sender vor Gericht wieder.
Und es scheint, als würden bis dahin die Schuldzuweisungen für das Scheitern der außergerichtlichen Gespräche fortgeführt werden.
Nachdem die vom Gericht festgesetzte Frist für eine Stellungnahme beider Parteien am 30. April verstrichen war, sahen sich die Verlage gezwungen, die Klage fortzusetzen. Zwar zeigte sich ARD-Vorsitzende Monika Piel weiterhin gesprächsbereit, allerdings kam dieses Angebot nach Ansicht der Verlegerseite zu spät.
Nienhaus: So kann man nicht verhandeln
Christian Nienhaus, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Verlegerverbands ZVNRW, sagte auf der Jahreshauptversammlung des ZVNRW: „So kann man nicht verhandeln, und so werden wir auch nicht weiter verhandeln.“ Ein wesentlicher Grund für die Entscheidung wieder vor Gericht zu gehen, sei, dass bereits erzielte Einigungen immer wieder infrage gestellt worden seien, so die Meldung des ZVNRW.
ZDF: Positionen nicht so weit auseinander
Das ZDF reagierte daraufhin prompt und ließ über einen Sprecher verkünden:
„ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut ist irritiert über die Äußerungen von Herrn Nienhaus und darüber, dass dieser öffentlich und einseitig das Ende der Verhandlungen zwischen ARD, ZDF und BDZV über eine gemeinsame Erklärung verkündet.“
Bellut habe nach seinem Amtsantritt im März 2012 auf einen Verhandlungstermin gewartet. Auch habe das ZDF keine Einigungen infrage gestellt und überhaupt würden generell die Positionen beider Parteien nicht so weit auseinander liegen, so die Meldung des ZDF weiter.
Nienhaus wiederum zeigte sich verwundert über Belluts Kritik und ließ verlautbaren, in den letzten beiden Verhandlungsrunden sei „Wort für Wort der Text einer „Gemeinsamen Erklärung“ abgestimmt worden“. Von den Ergebnissen sei Belluts Amtsvorgänger Markus Schächter später immer mehr abgerückt. „Daher sei die Erklärung von Herrn Bellut, er warte auf einen neuen Verhandlungstermin, völlig unverständlich. Wenn das ZDF zu den erzielten Verhandlungsergebnissen nicht stehe oder von den eigenen Gremien gestoppt werde, machten weitere Verhandlungen keinen Sinn und fänden auch nicht statt“, so die Meldung der WAZ Mediengruppe.
Weitere Nachverhandlungen lehne Nienhaus ab. „Die Verhandlungen seien nicht von den Verlegern für beendet erklärt worden, betonte Nienhaus, vielmehr hätten die Intendanten von ARD und ZDF die Verhandlungsergebnisse immer wieder in Frage gestellt und den bereits verabredeten Termin zur Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ abgesagt“, so die Meldung weiter.
Die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung scheint somit in weite Ferne gerückt.
Hintergrund:
Mehrere Zeitungsverlage haben beim Landgericht Köln gegen die Tagesschau-App Klage eingereicht, weil sie hierin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag sehen. Hierdurch wird nach ihrer Ansicht der Markt verzerrt.
Dabei richtet sich die Kritik der acht Zeitungsverlage vor allem auf zusätzliche Textbeiträge, in denen Hintergrundinformationen zu bestimmten Themen gegeben werden. Hierin liege ein presseähnliches Angebot ohne Bezug zu einer Sendung, das nach § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) nicht zulässig sei. Dieses ist dann wettbewerbswidrig, wenn es sich bei der verletzten Norm um ein Schutzgesetz im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt.