Seit einer Woche kommt es in der islamischen Welt zu Unruhen. Bei diesen Ausschreitungen kamen bisher 17 Menschen ums Leben. Zudem wurden in mehreren Ländern westliche Botschaften angegriffen. Unter anderem wurde auch die deutsche Botschaft in der sudanesischen Hauptstadt Khartum angezündet. Grund hierfür ist der in den USA produzierte Amateurfilm „Innocence of Muslims“.

 

Die Gruppierung Pro Deutschland hat kürzlich angekündigt, den Film am Wochenende in Berlin aufzuführen. Der Bundesinnenminister Hans- Peter Friedrich macht sich nun für ein Verbot der Filmaufführung des Mohammed-Schmähfilms stark. Dies lehnt die Opposition ab. SPD Politiker äußerten sich dahingehend, dass durch ein Verbot angeblich die Grundrechte, insbesondere die Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. I GG, beschränkt würden. Diese Beschränkung könne nicht alleine aus einer „außenpolitischen Rücksichtnahme“ gerechtfertigt werden. Ein letztendliches Verbot sollte immer das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein.

Ähnlich äußerten sich auch die Grünen über die geplante Aufführung des Videos. Nach Aussage des Geschäftsführers der Grünen, sei der Film eine geschmacklose Dämlichkeit, jedoch angeblich ohne strafbaren Inhalt. Deshalb wäre ein Verbot nicht gerechtfertigt.

 

Kritik kam auch von der katholischen Kirche. Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz sagte, dass eine solche Aufführung eine völlig sinnlose Provokation sei, die das friedliche Zusammenleben von Christen und Muslimen gefährde. Durch die Verbreitung des Films würde die Sicherheit der in der arabischen Welt lebenden Christen gefährdet.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte, dass die Aufführung des Films Ansicht nach sehr gefährlich werden könnte. Grund hierfür sind die in Deutschland lebenden gewaltbereiten Islamisten. Die Aufführung des Films könnte zu einem Ausbruch von Gewalt führen. Die Durchsetzung eines Verbots ist aus seiner Sicht dennoch schwierig. Der Film verstößt gegen keine Straftatbestände. Daher sei es nicht möglich den Film zur Gefahrenabwehr zu verbieten.

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger mahnte in der Debatte zur Mäßigung und forderte ein klares Zeichen der Bevölkerung. Sie forderte, dass sich die deutsche Bevölkerung entschieden gegen diese Provokation stellen soll. Der  Bundesaußenminister forderte mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Aufführung des Videos vorzugehen. Dies schließt auch eine rechtliche Prüfung des Verbots ein.

Bei der Debatte um die Meinungsfreiheit ist zu bedenken, dass dieses Grundrecht nicht schrankenlos gilt. Beispielsweise werden diffamirende Beleidigungen in Form der sogenannten Schmähkritik sowie unwahre Tatsachenbehauptungen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Sicherlich sind folgende Beiträge ebenfalls interessant:

LG Berlin verurteilt Rapper zu 8.000 Euro Entschädigung wegen Beleidigungen auf Facebook

ArbG Hagen: Beleidigung des Chefs auf Facebook kann Kündigung rechtfertigen