Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zehn Abmahnungen gegen Betreiber von App-Vertriebsportalen aufgrund rechtswidriger Nutzungsbestimmungen versandt. Der Verband kritisierte u. a. das Fehlen eines Impressums sowie zu lange Vertragsbedingungen und den Verbraucher benachteiligende Klauseln, so die Meldung des vzbv.

App-Stores erleben momentan einen Boom. Allein 2011 wurden 962 Millionen Apps installiert, so das Ergebnis einer Studie des Branchenverbands Bitkom. Aufgrund der stets wachsenden Anzahl von Smartphone-Usern hat der vzbv geprüft, wie App-Store-Betreiber mit dem Verbraucherschutz umgehen und zu diesem Zweck die Vertragsbedingungen von fünf Unternehmen näher betrachtet. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass der Verbraucherschutz oft nicht eingehalten werde, so die Meldung weiter: „Unternehmen wie google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften“, kommentierte Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim vzbv, das Ergebnis.

Zu lange Vertragsbedingungen

Die Verbraucherschützer kritisierten vor allem die Länge der Vertragsbedingungen. So seien z. B. die AGB bei iTunes mit 21 DIN A4-Seiten in Schriftgröße 9 eindeutig zu lang, um vom Verbraucher im „vollem Umfang“ wahrgenommen zu werden, so die Meldung weiter.

Rechtswidrige Bedingungen beim Datenschutz

Zudem gebe es rechtswidrige Bedingungen in punkto Datenschutz, da eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt werde, so die Verbraucherschützer. Bei google, iTunes und Nokia würden ohne aktive Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Eine Kontrolle der persönlichen Daten werde aufgrund der AGB nicht zugelassen, so die Meldung weiter.

Mitunter seien einige Klauseln unverständlich formuliert und würden in einigen Fällen gar die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher einschränken. Bei Google geschehe dies mit schwammigen Formulierungen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“, bei iTunes gebe es Beschränkungen der Ansprüche bei Nichtleistungen, so die Pressemeldung des vzbv. Laut den Nutzungsbestimmungen von Microsoft und Nokia können die Unternehmen Inhalte bzw. den Zugriff zum Dienst beschränken, bei Samsung werde die Haftung von einem „erheblichen Mängel“ abhängig gemacht, so die Meldung weiter.

Insgesamt  beanstandete der vzbv je 25 Klauseln bei google und iTunes, 19 bei Samsung, bei Nokia 15 und bei Microsoft immerhin noch zehn.

Fehlendes Impressum

Ebenfalls in der Kritik der Verbraucherschützer ist das Fehlen eines Impressums, was bei den App-Store-Seiten von Microsoft, Google und Nokia der Fall gewesen sei. Dieses ist aber erforderlich, um bei einem Beschwerdefall mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen zu können. Nach einer Abmahnung durch den vzbv haben die Unternehmen nun das Impressum hinzugefügt. Nur Microsoft und Nokia hätten bisher vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und die Beanstandungen umfassend abgestellt, gegenüber google und iTunes habe man Klage erhoben, so die Meldung des vzbv weiter.