Dass es nach den Änderungen der Datenschutzbestimmungen von Google Proteste hagelt, war abzusehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergreift mit einer Abmahnung als erste Organisation konkrete rechtliche Schritte gegen den Suchmaschinen-Betreiber. Dann das alleine – und da liegt das Problem – ist das Unternehmen Google nicht mehr.
Bildnachweis:/Google Logo in Building43/Robert Scoble/CC BY 2.0
Wir durchforsten mit Google das Internet, wir haben vielleicht ein Mail-Konto bei Googlemail, wir stellen Verkaufsangebote in „Google Ads“ und wenn wir ein Smartphone mit Android-Betriebssystem haben ist es wieder – Google. Es zeigt sich, Google ist inzwischen vieles mehr als eine reine Suchmaschine und verwaltet unzählige Daten von unzähligen Nutzern. Bis zum 1. März 2012 wurden diese Daten noch getrennt voneinander gespeichert, seit Beginn des Monats aber hat der Dienst die verschiedenen Datenbanken zusammengelegt. Die Nutzer sind nun in einem alles umfassenden Profil durchleuchtbar.
In einer Pressemitteilung erklärt der vzbz warum die Datenschutzbestimmungen zu ungenau seien:
Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt von Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasst Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.
Die Frist der Abmahnung gegen Google läuft bis zum 23. März 2012, bis dahin hat der Dienstleister also Zeit zu reagieren. Die Rechtslage ist aufgrund der komplizierten Rechtsfragen schwer einzuschätzen. Es könnte sein, dass Google lediglich seine Datenschutzbestimmungen umformulieren muss, ohne an der Arbeitsweise mit den Daten etwas zu ändern. Es könnte aber auch sein, dass diese Praxis doch eingestellt werden muss. Für die Reaktion vonseiten Googles auf die Abmahnung bleiben vorerst nur zwei Möglichkeiten: Entweder geht das Unternehmen auf die Forderungen der Verbraucherschützer ein, oder Google verweigert und lässt es auf einen Prozess ankommen. Letzteres ist durchaus wahrscheinlicher, und würde das Verfahren noch um einige Zeit verlängern.