Die frühere Moderatorin Eva Hermann versuchte vergeblich gegen einen Beitrag aus der Presse über ihre umstrittenen Äußerungen zur NS-Familienpolitik vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ihre Verfassungsbeschwerde gegen die klageabweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht zur Entscheidung angenommen.
Vorliegend ging es um einen Beitrag in der Presse über Äußerungen, die sie im Rahmen einer Pressekonferenz über ein von ihr geschriebenes Buch „Das Prinzip Arche Noah – Warum wir die Familie retten müssen“ gemacht hat. Dort hatte sie Folgendes gesagt:
„Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ’ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ’ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.“
Daraufhin veröffentlichte das Hamburger Abendblatt einen Beitrag über ihre Äußerungen, der den folgenden Absatz enthält: „“Das Prinzip Arche Noah‘ sei wieder ein ‚Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft‘, heißt der Klappentext. Die Autorin, ‚die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen ‚im Begriff sind, aufzuwachen‘, dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der ‚Existenzsicherung‘. Und dafür haben sie ja den Mann, der ‚kraftvoll‘ zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.“
Hiergegen ging sie im Wege der Klage vor und behauptete, dass es sich um ein Fehlzitat handeln würde. Dadurch werde sie auf schwere Weise in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Doch der Bundesgerichtshof wies ihre Klage in letzter Instanz mit Urteil vom. 21.06.2011 (Az. VI ZR 262/09) ab und hob die anderslautenden Urteile der Vorinstanzen auf. Die Richter begründeten das damit, dass ihre Äußerungen von der Zeitung weder falsch wiedergegeben, noch entstellt worden seien. Das Hamburger Abendblatt hätte ihre Worte der Presserklärung dahingehend verstehen dürfen, dass sie das Mutterbild der Nationalsozialisten gelobt habe.
Doch Eva Hermann gab nicht auf und legte gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Verfassungsbeschwerde ein. Doch sie hatte keinen Erfolg damit.
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 25.11.2012 (Az. 1 BvR 2720/11), dass es ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annimmt. Das Gericht verwies laut Pressemitteilung darauf, dass sie durch die Entscheidung nicht in ihren Grundrechten verletzt worden ist. Zunächst einmal ist sie durch den Beitrag gar nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, weil alle Anforderungen an die Wiedergabe eines Zitates erfüllt sind. Dies ergibt sich daraus, dass der Leser erkennen konnte, dass es sich um eine Zusammenfassung ihrer Buchvorstellung handelt. Darüber hinaus ist das Recht auf Meinungsfreiheit der Presse von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellen die Richter fest, dass es Eva Hermann „nicht gelungen sei, sich unmissverständlich ausdrücken“.
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