Sie möchten früher aus Ihrem Immobilienkredit-Vertrag aussteigen, aber keine „Strafe“ an die Bank zahlen? Sie haben Ihren Kredit bereits gekündigt und möchten sich die gezahlte „Vorfälligkeitsentschädigung“ von der Bank zurückholen? Ihre Chancen stehen sehr gut! Denn die Rechtsprechung ist hier sehr verbraucherfreundlich. Kontaktieren Sie gerne jederzeit unsere Rechtsexperten für eine kostenloses Ersteinschätzung! Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung herum kommen – oder Ihre bereits gezahlte Summe zurückbekommen!
Vorfälligkeitsentschädigung für Ihren Immobilienkredit sparen
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Sie haben ein Verbraucherdarlehen aufgenommen, um sich ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren? Diese Kredite werden immer mit einer festen Laufzeit vereinbart. Die Bank erwartet also von Ihnen, neben der Rückzahlung des geliehenen Betrages, über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren einen gewissen Zinssatz zu erhalten.
Nun kann es aber sein, dass Sie in eine Lebenssituation kommen, in der Sie den Vertrag schon früher beenden wollen – und dies wegen eines „berechtigten Interesses“ auch können. Die Gründe dafür können so vielfältig sein wie das Leben selbst, zum Beispiel:
- Sie haben mehr Familienzuwachs bekommen als erwartet, brauchen nun doch ein größeres Haus und möchten Ihre alte Immobilie verkaufen?
- Sie haben sich scheiden lassen und planen, den Erlös ihrer bislang gemeinsamen Immobilie für den privaten Neustart zu nutzen?
- Sie möchten Ihre Belastung durch die Rückzahlung senken und einen Kredit mit günstigeren Konditionen oder niedrigeren Zinsen aufnehmen?
Wenn Sie Ihren Kredit jetzt vorzeitig kündigen, so würden der Bank ja die Zinsen entgehen, die Sie sonst bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt hätten. Deswegen verlangt die Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung – eine Zahlung nach einer vom BGH festgelegten Berechnungsmethode, die diesen Verlust abdecken soll. Klar ist: Diese kann sehr hoch sein – sie liegt meist im fünfstelligen Bereich.
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Der „Vorfälligkeitsjoker“ – Ihre Chancen stehen gut!
Sie möchten diese Vorfälligkeitsentschädigung sicherlich nicht zahlen – oder, falls Sie bereits gezahlt haben, zurückbekommen. Dann haben Sie Glück, denn Ihre Chancen stehen gut!
Denn viele Kreditverträge sind fehlerhaft. Die Banken missachten darin die festen Vorgaben zu gewissen Pflichtangaben. Deswegen fehlt den Banken häufig die Grundlage, um überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Das bedeutet: Sie können, wenn Sie den Vertrag kündigen, viel Geld sparen – häufig eine fünfstellige Summe!
Der Hintergrund: Grundlage ist vor allem ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19), welches der Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigt hat: Die Commerzbank musste einem Kunden die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 21.544,15 Euro nebst Zinsenzurückzahlen! Ursprünglich ging es um zwei Darlehen in Höhe von knapp 300.000 Euro. Die Begründung des Gerichts: Laut Gesetz sei der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen, wenn im Vertrag u.a. die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Dies sei hier der Fall gewesen. Denn in dem konkreten Vertrag genügten die Angaben zur Berechnung der Summe nicht den gesetzlichen Anforderungen. Tatsache ist nun: Wir wissen aus Erfahrung, dass sehr viele Immobilienkreditverträge der Banken diesen Anforderungen nicht genügen! Dabei geht es nicht nur um die Berechnungsmethode, sondern etwa auch um Angaben zur Laufzeit des Vertrags oder zu Ihrem Kündigungsrecht. Dies gilt zumindest bei Verträgen, die nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden, weil zu diesem Zeitpunkt eine wichtige EU-Richtlinie in Deutschland geltendes Recht wurde.
Lassen Sie Ihren Vertrag unbedingt von unseren Experten prüfen!
Was können Sie tun?
- Prüfen Sie Ihren Vertrag: Wurde er nach dem 21. März 2016 abgeschlossen?
- Kontaktieren Sie uns noch heute für einen kostenlosen Check.
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- Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zu sichern oder zurückzuholen!