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Rechtliche Lage: Darf ich urheberrechtlich geschützte Werke kopieren?

Grundsätzlich zu privaten Zwecken, ja!

Der Urheber hat allein das Recht, sein Werk zu verwerten, auch zu vervielfältigen. Eine Einschränkung ist die „Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ aus § 53 UrhG – die „Privatkopie“. 

Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen, als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden
Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden (§ 53 Abs. 1). Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, jedoch nur, wenn die Kopien im privaten Umfeld verbleiben.
Darüber hinaus darf die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein, ebenso darf kein Kopierschutz umgangen werden.