Obwohl die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) bereits die Ausstrahlung von Werbespots für Sportwettenanbieter bei Sat.1 beanstandet hat, hat der Sender erneut Werbung für „Tipico“ und „bwin“ ausgestrahlt.

Die ZAK hat nun diese Ausstrahlung beanstandet und die weitere Ausstrahlung von allen Werbeformen für diese Anbieter untersagt, so die Meldung der ZAK. Die ZAK hat den Sofortvollzug dieser Untersagung angeordnet.

Während der Übertragung von Spielen der UEFA Champions League hatte Sat.1 am 15. und 22. Februar sowie am 7. und am 14. März 2012 mehrfach Werbung für die Sportwettenanbieter „Tipico“ und „bwin“ ausgestrahlt, „Tipico“ wurde zudem als Gewinnspielpartner präsentiert, so die Meldung weiter.

Auch nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ist Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel generell verboten und nur in wenigen Ausnahmen zulässig. Bereits Anfang des Jahres hatte Sat.1 angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Beanstandung zu prüfen, da nach Ansicht des Senders die Werbeverbote derzeit nicht mehr angewendet werden könnten.