Am 19. Juli 2012 verhandelt das Kölner Landgericht erneut im Streit um die Tagesschau-App. Im Zuge dessen sind auch die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender wieder ein Thema. ZDF-Intendant Bellut hat sich nun zuversichtlich gezeigt, dass die Parteien sich einigen werden.

„Aus meiner Sicht ist eine Einigung mit dem BDZV weiter möglich“, sagte er vor dem ZDF-Fernsehrat in Berlin, so eine Meldung des ZDF. Acht Zeitungsverlage hatten im letzten Jahr aufgrund der Tagesschau-App Klage gegen ARD und NDR, der federführend für die Tagesschau ist, eingereicht.

ARD und ZDF setzen sich daher nun mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) auseinander, um die generelle Frage zu klären, in welcher Form die öffentlich-rechtlichen Sender Informationen im Netz anbieten können. Nach Ansicht der Verleger könnten die kostenfreien Angebote für mobile Endgeräte von ARD und ZDF den kostenpflichtigen Angeboten privatwirtschaftlicher Anbieter Konkurrenz machen.

Bellut betonte nun, dass man erreichen müsse, dass nicht „Texte mit Texten verglichen werden“, so die Meldung weiter. Man müsse vielmehr das jeweilige Gesamtangebot betrachten, um so eine eventuelle Presseähnlichkeit beurteilen zu können. Bellut habe zudem dem Fernsehrat einen Formulierungsvorschlag für eine Einigung vorgelegt, der auf Zustimmung gestoßen sei. Momentan allerdings würden die Gespräche zwischen den Parteien für eine Gemeinsame Erklärung aufgrund der anstehenden Verhandlung ruhen, so die Meldung des ZDF.