Das Zollkriminalamt will erreichen, dass gegenüber den Tätern der Cyber-Attacke hart durchgegriffen wird.
SPIEGEL-Informationen zufolge soll vermutlich eine Hackergruppe in der Nacht zum 10.07.2011 eine Hacker-Attacke auf einen Zollcomputer verübt und die entwendeten Daten im Internet veröffentlicht haben.
Aus diesem Grunde möchte das Zollkriminalamt (ZKA) einen Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte stellen. Nähere Einzelheiten sind diesbezüglich noch nicht bekannt. Als Straftatbestände infrage kommen vor allem das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB sowie Computersabotage gem. § 303b StGB. Bei einigen Delikten muss normalerweise ein Strafantrag gestellt werden, damit überhaupt strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden dürfen und die jeweiligen Täter verurteilt werden können.
Veröffentlicht wurden unter anderem die Rufnummern von Mobilfunkkarten sogenannter GPS-Tracker. Diese werden als kleine Ortungsgeräte vor allem an die Fahrzeuge von Verdächtigen angebracht. Sie senden deren Bewegungsprofile an die Fahnder.
Eine bestimmte Hackergruppe soll sich zu der Tat bekannt haben.
Näheres können Sie der nachfolgenden Quelle entnehmen: