Das Amtsgericht Dresden hat darüber entschieden, ob die im Feburar 2011 durchgeführte Funkzellenabfrage anlässlich der Blockade von Naziaufmärschen rechtmäßig gewesen ist.
Laut einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25.05.2012 sollen acht Betroffene beim Amtsgericht Dresden die Feststellung beantragt haben, dass die Anordnung der Funkzellenabfrage vom 19.02.2011 rechtswidrig gewesen ist.
Diese Anträge sollen mit Beschluss des Amtsgerichtes Dresden vom 23.05.2012 zurückgewiesen worden sein. Das Gericht begründet das damit, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung bestanden habe. Diese Straftaten hätten ansonsten nicht aufgeklärt werden können. Das Gericht hatte dabei keine Bedenken im Hinblick auf die Erforderlichkeit und Angemessenheit.
Die vollständige Fassung der Entscheidung ist uns nicht bekannt. Wir sind gespannt, ob sie rechtskräftig wird.
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