Um Klarheit in die Grauzone Internet zu bringen, stellt das EU-Parlament einen Gesetzentwurf vor:  Hacker und Cyberkriminelle können dann mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Haft rechnen. Das Gesetz soll in diesem Sommer verabschiedet werden.

 

Unternehmen sollen Schutzmaßnahmen ergreifen

Mit diesem Entwurf sollen Angriffe im Internet eine Straftat werden, auf die eine Haftstrafe folgt. Auch der Besitz von Hackersoftware soll als Straftatbestand dienen. Dem Gesetzentwurf stimmten 50 Parlamentarier zu, es gab eine Gegenstimme und drei enthielten sich. Ein weiterer Faktor des Gesetzentwurfes sind Unternehmen, sie sollen zu vorbeugenden Schutzmaßnahmen und zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet werden.

Internetkriminalität nimmt zu

Monika Hohlmeier (CSU), Berichterstatterin des Europaparlaments für die Richtlinie zu Angriffen auf Informationssysteme, erklärte, dass eine konsequente EU-weite Bestrafung von Internetkriminalität nötig sei, da die Angriffe immer schwerwiegender würden. Man wolle aber leichte Fälle, bei denen kein Schaden entstünde, bewusst von der Strafe ausnehmen um „jugendlich unüberlegte Hacker nicht zu kriminalisieren“.

Anonymous nicht ausgenommen

Auch das Hackerkollektiv Anonymous ist von der Strafe nicht ausgenommen, versicherte Hohlmeier Golem.de. Denn auch bei ihnen handele es sich „immer um den unautorisierten Zugang und das unautorisierte Abfangen von Daten. Und dann ist das eine Straftat im Sinne des Gesetzentwurfs.“

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