Ab 47 Jahren berücksichtigt der DFB einen Schiedsrichter nicht mehr in der Aufstellung. Dagegen hatte der Ex-Bundesligaschiedsrichter Manuel Gräfe geklagt. Vor dem LG Frankfurt wurde ihm deshalb wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 48.500 € zugesprochen. Nun hat er Berufung zum OLG eingelegt, um auch noch seinen Verdienstausfall ersetzt zu erhalten.

Von Steindy – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat Ex-Bundesligaschiedsrichter Manuel Gräfe bereits eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 48.500€ zugesprochen (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.01.2023, Az. 2-16 O 22/21). Er hat nun Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) eingelegt, um noch den Ersatz entgangener Einnahmen zu erhalten.

Altersgrenze von 47 Jahren für Schiedsrichter beim DFB

Grundlage des Rechtsstreits ist die Praxis des Deutschen Fußballbunds (DFB), Schiedsrichter ab 47 Jahren nicht mehr zu berücksichtigen und damit faktisch ihre Schiedsrichtertätigkeit zu beenden.

In seinen Regularien ist eine Altersgrenze für die Aufnahme in die Schiedsrichterlisten im Profifußball zwar nicht vorgesehen. Jedoch scheiden Elite-Schiedsrichter regelmäßig im Alter von 47 Jahren aus. Davon wurde in den letzten fast vier Jahrzehnten keine Ausnahme gemacht. Der DFB habe die Bedeutung des Alters von 47 Jahren sogar öffentlich bekundet.

Entschädigung in Höhe von 48.500 €

Der Kläger, Manuel Gräfe, war seit vielen Jahren Schiedsrichter im Auftrag des DFB. Seit 2004 leitete er Spiele der ersten Bundesliga. Er pfiff insgesamt 289 Spiele. Nachdem der Kläger 47 Jahre alt geworden war, nahm ihn der DFB ab der Saison 2021/2022 nicht mehr in seine Schiedsrichterliste auf. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat er deshalb von dem DFB eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 verlangt.

Das LG Frankfurt sprach ihm nur eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu in Höhe von 48.500 €. Die pauschale Nichtberücksichtigung von Schiedsrichtern älter als 47 Jahren, sei eine unzulässige Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG).

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Altersgrenze von 47 Jahren willkürlich und nicht gerechtfertigt

Die Altersgrenze von 47 Jahren sei vollkommen willkürlich und konnte nicht durch wissenschaftliche Nachweise oder näher begründetet Erfahrungswerte begründet werden. Es sei zwar nachvollziehbar, dass es für Profi-Schiedsrichter eine Altersgrenze geben müsse, da ihre Leistungsfähigkeit nachlasse und ihr Verletzungsrisiko steige, aber dies rechtfertige keine starre Altersgrenze. Es seien eher individuelle Leistungstests und -nachweise zu empfehlen.

Die Entschädigung für Gräfe sei deshalb verhältnismäßig hoch, da die Benachteiligung des Klägers aufgrund der Monopolstellung des DFB und dem fehlenden Rechtfertigungsansatz schwer sei. Der DFB habe nämlich die Hoheit über den Arbeitsmarkt und den Einsatz von Schiedsrichtern im deutschen Fußball.

LG Frankfurt: Kein Ersatz des Verdienstausfalls

Ohne Erfolg blieb jedoch die Forderung des Klägers auf Zahlung von Verdienstausfall. Insoweit wurde seine Klage gegen den DFB abgewiesen. Grund dafür war, dass er nicht nachweisen konnte, dass er ohne die Altersgrenze vom DFB bei der Listenaufstellung der Schiedsrichter berücksichtigt worden wäre. Der bloße Nachweis, dass das Alter für das Ausscheiden mitursächlich war, reiche für Ersatz des Verdienstausfalls nicht aus, sondern nur für den Entschädigungsanspruch.

Den Verdienstausfall möchte er nun vor dem OLG zugesprochen bekommen. Er fordert 190.000 € für die Fußballsaison 2021/2022.

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