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Kompakt vorgestellt

Das Arbeitszeitgesetz

Kaum ein Gesetz ist für das alltägliche Leben wohl so relevant wie das deutsche Arbeitszeitgesetz. Es dient vor allem dem Schutz von Arbeitnehmern – vor unzulässiger Mehrarbeit, Arbeit ohne Pause und Ruhezeiten oder vor fehlender Mitbestimmung zur Arbeitszeit im Betrieb.  Doch greift das Arbeitszeitgesetz für jeden Angestellten? Welche konkreten Normen enthält es? Und wann sollte man sich darauf berufen?

In aller Kürze

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht arbeiten – sie sollen sich erholen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Krankenhäuser, Restaurants, Tankstellen usw. Aber auch dann haben Angestellte Anrecht auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.
Ein Beschäftigter darf nicht mehr als sechs Stunden am Stück arbeiten – ihm steht eine Pause von 30 Minuten zu. Zwischen zwei Arbeitstagen sollten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.  
Arbeitnehmer können Verstöße bei den zuständigen Behörden melden. Stellt der Gesetzgeber tatsächliche Verstöße fest, wird für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld fällig. Wer mehr arbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart, kann auf der Auszahlung von Überstunden beharren – Näheres hier.

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Arbeitszeit und Überstunden

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“

§ 3 Satz 1 ArbZG

Pausen werden hiervon abgezogen. Mehr als acht Arbeitsstunden sind dann zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zehn Stunden am Tag dürfen jedoch keinesfalls überschritten werden.

Arbeitet ein Beschäftiger mehr Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart, baut er Überstunden auf. Diese können entweder abgebaut oder ausgezahlt werden.

„ Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.“

§ 16 Abs. 2 ArbZG

Häufige Fragen rund um Arbeitszeiten & Pausen

Ist es erlaubt, 12 Stunden pro Tag arbeiten?
Die zulässige Arbeitszeit ist in jedem Land unterschiedlich geregelt. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die Arbeitszeit von Arbeitnehmern regelt. Nach ArbZG…
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Ist es erlaubt, 6 Tage die Woche zu arbeiten?
In Deutschland ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche nicht gesetzlich festgelegt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt jedoch fest, dass Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums…
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Kann mir mein Chef andere Arbeitszeiten vorschreiben?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber (bzw. der Chef) das Recht, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Dabei müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie zum…
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Bin ich zu Überstunden verpflichtet, wenn es Mitarbeitermangel gibt?
Sind Überstunden wegen Personalmangel oder hohem Krankheitsstand verpflichtend? Arbeitgeber dürfen…
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Gibt es eine maximale Anzahl an Überstunden?
Ja, in Deutschland gibt es eine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der Überstunden. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers…
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Droht eine Abmahnung wenn ich zu früh gehe?
Ja, ein Arbeitnehmer vorzeitig den Arbeitsplatz verlässt, ohne eine Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Selbst bei…
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Geltungsbereich

Das Arbeitsschutzgesetz gilt grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer – egal ob Teilzeit, Vollzeit oder Auszubildender. Für Unter-18-Jährige gilt zusätzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nicht betroffen vom Arbeitszeitgesetz sind Beamte (diese sind im rechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer), leitende Angestellte und Chefärzte, leitende Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmer in der Pflege, Mitarbeiter der Kirche und Mitarbeiter in der Luftfahrt.

Was gilt als Arbeitszeit – und was nicht?

Arbeitsweg: Gehört nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: Dienstreisen, wenn während der Reise gearbeitet wird.

Umkleiden: Gehört nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: bei der Vorschrift bestimmter Arbeitskleidung, die erst im Betrieb angelegt wird

Rufbereitschaft: Gehört nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: wenn der Arbeitgeber verlangt, dass der Arbeitnehmer innerhalb von 10 bis 20 Minuten vor Ort sein muss

Bereitschaftsdient: zählt als Arbeitszeit. Da der Arbeitnehmer sich aber auch ausruhen kann, kann die Vergütung reduziert werden.

Auch interessant: Wie greift das Arbeitszeitgesetz innerhalb der Gleitzeit? Und gibt es sowas wie Zwangsurlaub? Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Was tun bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Im Zweifel sollte man sich lieber vorher informieren, ob das Arbeitszeitgesetz überhaupt greift. Dabei helfen Rechtsexperten aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Unsere kostenlose Hotline steht Ihnen dafür jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an: 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

Verstoßen einzelne Passagen aus dem Arbeitsvertrag gegen Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz, können diese unwirksam sein. Beispiel: Legt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag fest, dass ein Mitarbeiter pro Woche 53 Stunden arbeiten soll – die Höchstgrenze liegt bei maximal 48 Stunden – ist die Regelung durch die gesetzliche Höchstgrenze zu ersetzen. Hat der Arbeitnehmer bereits mehr als 48 Stunden pro Woche geleistet, muss die Differenz an Überstunden dennoch ausgezahlt werden.
Hält der Arbeitgeber Pausenzeiten, Ruhezeitenregelungen oder Höchstgrenzen nicht ein, können sich Arbeitnehmer bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Werden dann Vergehen festgestellt, wird dem Unternehmen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ein Bußgeld ausgestellt. Außerdem wird es dazu aufgefordert, die entsprechende Regelung, die zum Verstoß geführt hat, im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nachzubessern.  
Verlangt der Arbeitgeber unzulässige Überstunden, kann man die Erbringung dieser auch verweigern. Aber Achtung: hier sollte man wirklich sicher sein, dass das Arbeitszeitgesetz greift. Aufgrund der vielfältigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen oder Berufszweige ist es nicht leicht, hier den Überblick zu bewahren.

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten