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Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug

Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel genaue Angaben darüber, welche konkreten Leistungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgetauscht werden. Wesentlich ist dabei vor allem die Arbeitszeit, die der Beschäftigte erbringt. Schummelt man bei der Erbringung dieser Zeit, muss man als Arbeitnehmer mit einer Abmahnung und im Zweifel auch mit einer Kündigung rechnen.

In aller Kürze

Immer dann, wenn der Beschäftigt vorgibt, Arbeitszeit erbracht zu haben, die er nicht erbracht hat. Klassiker des Arbeitszeitbetruges sind eine falsche Angabe bei der erbrachten Stundenzahl oder private Telefonate während der Arbeitszeit.
Häufig kommt es dabei darauf an, wie schwerwiegend der vorliegende „Vertrauensmissbrauch“ ist. Zunächst ist mit einer Abmahnung zu rechnen. Wiegt der Fall besonders schwer, kann auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommen.
Grundsätzlich kann Arbeitszeitbetrug auch im strafrechtlichen Sinne als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden. So könnte der Arbeitgeber zusätzlich zu den arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung auch Strafantrag stellen. Spätestens hier lohnt es sich, sich angesichts drohender Strafen auch anwaltlich beraten zu lassen.

Was stellt einen Arbeitszeitbetrug dar?

Ein Arbeitszeitbetrug liegt dann vor, wenn ein Beschäftigter dem Arbeitgeber gegenüber angibt oder suggeriert, eine Arbeitsleistung zu erbringen oder erbracht zu haben, obwohl er eben dies nicht getan hat.

Denn: die vereinbarte Arbeitsleistung ist in der Regel mit einer zu erbringenden Stundenanzahl verbunden und im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Gibt der Arbeitnehmer an, 40 Stunden gearbeitet zu haben, obwohl er in Wahrheit nur 35 Stunden gearbeitet hat, hat er um 5 Stunden „betrogen“, sich also Gehalt für eine Leistung erschlichen, die er nicht erbracht hat.

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Auch das Suggerieren der Leistungserbringung fällt hierunter. Gibt man beispielsweise vor, gerade aktiv zu arbeiten und Leistung zu erbringen, führt aber eigentlich private Telefongespräche oder betreibt Online-Shopping, beraubt man den Arbeitgeber der eigentlich vereinbarten Arbeitszeit.

Typische Fälle von Arbeitszeitbetrug

Typische Fälle, die regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen in der Übersicht

  • Private Kommunikation (Telefonate, SMS, Whatsapp etc.)
  • Betreiben von Online Shopping
  • Überziehen der Mittagspausen
  • Surfen/Zeitung lesen zu privaten Zwecken
  • Falschangaben oder Manipulation von Stempeluhren
  • Falschangabe bei der tabellarischen Arbeitszeiterfassung/Stundenkonto

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Rechtliche Konsequenzen

Mit welchen Konsequenzen im Einzelfall zu rechnen ist und zu welchen Maßnahmen der betrogene Arbeitgeber greift, kommt in der Regel darauf an, wie schwerwiegend der „Vertrauensmissbrauch“ durch den Arbeitnehmer ist. Werden beispielsweise ab und an private Telefonate im Umfang weniger Minuten geführt, wird meist nicht zu solch drastischen Methoden gegriffen, wie das bei einer systematischen und umfangreichen Manipulation eines Zeiterfassungsgeräts der Fall sein wird.

Die Abmahnung ist – möchte der Arbeitgeber neben einem klärenden Gespräch tatsächlich auch rechtlich gegen den Arbeitszeitbetrug vorgehen – die mildeste aller Maßnahmen. Denn: eine Abmahnung führt nicht direkt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann aber im Wiederholungsfall dazu führen. Sie ist damit als „Warnschuss“ an den Beschäftigten zu verstehen, das an den Tag gelegte Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Ist der Vertrauensmissbrauch so groß und handelt es sich um einen umfangreichen Betrug, kann auch das Mittel der fristlosen Kündigung ergriffen werden. Dann muss der Arbeitgeber vor allem argumentieren können, dass die Vertrauensbasis zum Beschäftigten derart gestört ist, dass ihm eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht zuzumuten ist.
Zudem kann jede Art von Betrug auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §263 StGB nach sich ziehen. Stellt der Arbeitgeber Strafantrag, wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, indem neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch die strafrechtlichen Konsequenzen des Verhaltens des Arbeitnehmers geklärt werden. Hier können die Verhängung von Geld- oder sogar Haftstrafen zum Tragen kommen.

Unabhängig davon, zu welchen Mitteln der Arbeitgeber jeweils greift, sollte man als Arbeitnehmer „gewappnet“ sein. Unter anderem sollte geklärt werden, ob überhaupt ein Arbeitszeitbetrug vorliegt. Wenn ja, kann es aber auch sein, dass dem Arbeitgeber „mildere“ Mittel zugedacht wären, um den Arbeitnehmer zu verwarnen. Im Falle einer Abmahnung durch den Arbeitgeber sollte man zudem bedenken, wie man sich als Beschäftigter in der Folge verhält. Das lässt sich am besten in der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Arbeitsrechtler klären. Eine Erstberatung hierzu bieten wir als WBS auch kostenlos an. Schildern Sie uns dazu einfach Ihre jeweilige Situation oder laden Sie unkompliziert direkt Ihre erhaltende Abmahnung hier hoch.

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten