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Bin ich zu Überstunden verpflichtet, wenn es Mitarbeitermangel gibt?

Sind Überstunden wegen Personalmangel oder hohem Krankheitsstand verpflichtend?

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nur dann zur Ableistung von Überstunden heranziehen, wenn dieses in den Tarif- oder Arbeitsverträgen oder gesonderten Vereinbarungen geregelt ist. Daraus ergibt sich dann ein Anspruch auf sogenanntes „Abfeiern“ oder die Auszahlung der geleisteten Überstunden.

In Situationen von Mitarbeitermangel oder erhöhtem Arbeitsaufkommen können einseitig angeordnete Überstunden der Fall sein. Allerdings gibt es auch hier gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind. So darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Auch müssen ausreichende Pausen und Ruhezeiten gewährt werden.

Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter jedoch regelmäßig und dauerhaft Überstunden verlangen, kann dies zu einer Überlastung und Gesundheitsgefährdung führen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer sich an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn Sie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vermuten, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten