Bin ich zu Überstunden verpflichtet, wenn es Mitarbeitermangel gibt?
Sind Überstunden wegen Personalmangel oder hohem Krankheitsstand verpflichtend?
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nur dann zur Ableistung von Überstunden heranziehen, wenn dieses in den Tarif- oder Arbeitsverträgen oder gesonderten Vereinbarungen geregelt ist. Daraus ergibt sich dann ein Anspruch auf sogenanntes „Abfeiern“ oder die Auszahlung der geleisteten Überstunden.
In Situationen von Mitarbeitermangel oder erhöhtem Arbeitsaufkommen können einseitig angeordnete Überstunden der Fall sein. Allerdings gibt es auch hier gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind. So darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Auch müssen ausreichende Pausen und Ruhezeiten gewährt werden.
Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter jedoch regelmäßig und dauerhaft Überstunden verlangen, kann dies zu einer Überlastung und Gesundheitsgefährdung führen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer sich an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn Sie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vermuten, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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