Droht eine Abmahnung wenn ich zu früh gehe?
Ja, ein Arbeitnehmer vorzeitig den Arbeitsplatz verlässt, ohne eine Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Selbst bei nur 15 Minuten kann es sich um einen Betrug hinsichtlich der Arbeitszeit handeln.
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Eine Abmahnung ist jedoch keine Sanktion, sondern eine Warnung.
Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund vorzeitig verlässt und dadurch möglicherweise Arbeitsprozesse oder Kollegen beeinträchtigt, kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein. Wenn der Arbeitnehmer jedoch einen wichtigen Grund für sein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes hat, wie zum Beispiel eine Erkrankung oder einen dringenden familiären Notfall, kann dies eine Abmahnung unwahrscheinlich machen.
Typische weitereFälle, die regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen in der Übersicht:
- Private Kommunikation (Telefonate, SMS, Whatsapp etc.)
- Betreiben von Online Shopping
- Überziehen der Mittagspausen
- Surfen/Zeitung lesen zu privaten Zwecken
- Falschangaben oder Manipulation von Stempeluhren
- Falschangabe bei der tabellarischen Arbeitszeiterfassung/Stundenkonto
Wenn Sie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vermuten, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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