Eigentlich sollte das elektronische Entlassungsschreiben von Aviva Investors an nur eine Person gesendet werden. Durch einen Fehler der Personalabteilung wurde die Kündigungs-Mail an weltweit alle Mitarbeiter gesendet.
Die Mitarbeiter der fünftgroßen Versicherungsgesellschaft der Welt sollen beim Weg aus dem Unternehmen das Firmeneigentum zurückgeben und Interna vertraulich behandel, heißt es in der Rundmail.
Vermeintliche Massenkündigung sorgt in London für Schweigen
Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, dass die E-Mail lediglich an eine einzige Person gehen sollte. Während die meisten Adressaten gewusst hätten, dass es sich bei der Kündigung um einen Fehler handelt, waren die Londoner Mitarbeiter geschockt: Erst kürzlich wurde hier eine Umstrukturierung des Unternehmens angekündigt. Aviva Investors-Chef Alain Dromer, Europachef Igal Mayer und Nordamerika-Chef Richard Hoskins verlassen das Unternehmen, zudem waren 160 Stellenstreichungen angekündigt worden.
Keine Kündigung per E-Mail in Deutschland
In Deutschland ist die Kündigung eines Arbeitnehmers per E-Mail unwirksam. Laut § 623 BGB müssen Arbeitgeber nämlich bei einer Kündigung die Schriftform einhalten und daher eigenhändig unterschreiben. Wie man sieht, ist das aus gutem Grund so geregelt.
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