Bereits 2018 hat die Deutsche Bank angekündigt, bis 2022 weltweit 18.000 Arbeitsstellen zu streichen. Nun ist klar: noch in diesem Jahr will die Deutsche Bank knapp 2000 Vollzeitstellen in Deutschland abbauen. Ein Interessenausgleich und ein Sozialplan wurden mit Arbeitnehmervertretern erwirkt. WBS informiert Sie und zeigt auf, was jetzt noch für Beschäftigte bei der Deutschen Bank möglich ist.

Insgesamt sollen hierzulande etwa 1190 Vollzeitstellen bei der Deutschen Bank und bei der Postbank abgebaut werden. Bis Ende des Jahres sollen 97 der 497 Deutsche-Bank-Filialen geschlossen werden. Bei der Postbank werden circa 740 Schalterangestellte bis Ende des Jahres 2022 ihren Job verlieren. 50 der 800 bestehenden Postbank-Filialen sollen bis dahin wegfallen.

Beratungsbedarf auf Onlinesektor verlagert

Der Stellenabbau betrifft Beschäftigte vor allem im operativen und beratenden Bereich. Diese Dienstleistungen finden vermehrt telefonisch und digital statt, sodass es für die Deutsche Bank sinnvoll erscheint, die Filialdichte in großen Städten auszudünnen. Aber auch Corona ist mitursächlich für die Entscheidung der Deutschen Bank: durch die Pandemie sind viele Kunden auf Online Services umgestiegen; ein Großteil erledigt finanzielle Angelegenheiten ausschließlich über das Online Banking. Auch Personen, die vor der Pandemie auf analoge Services zurückgegriffen haben, sind vermehrt auf Online Angebote umgestiegen. Der Bedarf für persönliche Beratungen hat über die letzten Jahre konstant abgenommen, Corona hat diese Entwicklung beschleunigt. Die Deutsche Bank möchte auf diese Entwicklung mit großflächigen Schließungen reagieren.

Der Trend geht in Richtung Digitales

Der Fokus soll in Zukunft auf digitalen Angeboten liegen. Diese sollen für Kunden noch attraktiver gemacht werden. Beratungen sollen beispielsweise per Videotelefonie möglich sein. Termine mit Beratern sollen weiterhin möglich bleiben. Diese sollen vermehrt in sogenannten Bank-Büros stattfinden, die ausschließlich für Beratungen genutzt werden und nicht wie klassische Deutsche Bank Filialen ausgestattet werden. Es wird keine Schalter oder Geldautomaten geben.

Die Deutsche Bank fährt mit diesem Kurs einen ähnlichen wie ihre Konkurrenten. Auch die Commerzbank möchte ihr Filialnetz deutlich ausdünnen und vermehrt in kostengünstigere Onlinedienstleistungen investieren.

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Was droht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?

Im Rahmen von Sozialplanverhandlungen sollen sich die Deutsche Bank und Arbeitnehmervertreter geeinigt haben. Medienberichten zufolge soll der Stellenabbau primär mittels einvernehmlichen Regelungen über den Vorruhestand und Altersteilzeit sowie durch Aufhebungsverträgen erfolgen.

Die Optionen aus dem Sozialplan im Einzelnen

Vorruhestand bedeutet, dass mit Beschäftigten, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, Aufhebungsverträge geschlossen werden. Statt einer einmaligen Zahlung im Rahmen einer Abfindung erhalten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Vorruhestandsgeld von mindestens 65 % der letzten Bezüge bis zum Renteneintritt.

Die Deutsche Bank hat mit vielen ihrer Angestellten die Altersteilzeit vereinbart. Diese kann mit Beschäftigten vereinbart werden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitszeit und -entgelt werden dabei um 50 % reduziert. Im Rahmen der Altersteilzeit sind viele verschiedene Modelle denkbar: in einem Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum auf die Hälfte reduziert. In Blockmodellen erfolgt eine Aufteilung in zwei Phasen. In der ersten Phase arbeiten Beschäftigte in Vollzeit und erhalten weniger Lohn. In der zweiten Phase sind sie dafür im Betrieb gar nicht mehr tätig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Altersteilzeit auch nach individuellen Absprachen bestimmen.

Viele Arbeitsverhältnisse werden durch Aufhebungsverträge beendet. Bei diesen gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Deutsche Bank hat mit Gewerkschaften und dem Betriebsrat verhandelt und eine Einigung bezüglich der Abfindungshöhe erwirkt. Diese sollen den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Für die Deutsche Bank stellen Aufhebungsverträge mit Abfindungszahlungen einen Vorteil dar, da so Kündigungen und Kündigungsschutzklagen vermieden werden können. Arbeitnehmer verlieren durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich ihren Kündigungsschutz.

Abfindungszahlungen sind mit Vorsicht zu genießen: auch wenn die Höhe der Abfindungen auf viele Beschäftigte zunächst beeindruckend wirken, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Angebot nie vorschnell annehmen. Bei Verhandlungen mit einem Fachanwalt und dem Arbeitgeber können häufig höhere Abfindungszahlungen erzielt werden. Sollte ein Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben sein, ist ein Vorgehen dagegen sehr schwierig, oftmals gar nicht mehr möglich. Es ist ratsam, sich mit dem Angebot bei einem Experten vorzustellen und eine erste Einschätzung einzuholen, bevor die Verträge unterzeichnet sind. Da Aufhebungsverträge insbesondere für Arbeitgeber vorteilhaft sind, können durch individuelle Verhandlungen regelmäßig höhere Abfindungssummen erreicht werden.

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Ob es über diese Vereinbarungen hinaus noch zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird, ist nicht sicher. Es bleibt abzuwarten, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die angebotenen Optionen annehmen.

Sollten Beschäftigte bei der Deutschen Bank eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund des Stellenabbaus erhalten, ist es in aller Regel ratsam, eine Kündigungsschutzklage bei den zuständigen Arbeitsgerichten einzureichen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens darzulegen, weshalb die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Er muss plausibel vortragen, dass er eine unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die den Arbeitsplatzabbau rechtfertigt. Auch eine ordnungsgemäße Sozialwahl muss durch den Arbeitgeber dargelegt werden. Unter mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern, hat er diejenigen vorrangig zu entlassen, die von der Kündigung nach sozialen Kriterien am wenigsten belastet werden. Zu diesen Kriterien gehören beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen oder Schwerbehinderungen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist sinnvoll, denn mit Verstreichen der Klagefrist gilt die Kündigung als bestandskräftig, unabhängig davon ob sie tatsächlich objektiv wirksam war oder nicht.

Wichtig ist, dass eine solche Klage nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich ist.

Durch eine Kündigungsschutzklage sind auch höhere Abfindungsvereinbarungen im Rahmen der Güteverhandlung möglich. Die zwischen Deutscher Bank und Arbeitnehmervertretung vereinbarten Leistungen gemäß dem Interessenausgleich und Sozialplan sind als Mindestsumme zu verstehen. Ein gerichtliches Verfahren lohnt sich in der Regel, da häufig noch höhere Abfindungszahlungen erzielt werden können.

WBS hilft Ihnen und berät Sie gerne!

Die vereinbarten Leistungen aus dem Sozialplan sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bank in jedem Fall sicher. Unser Team aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten berät Sie gerne, wenn Sie von einer Entlassung betroffen sind und gibt Ihnen eine individuelle Einschätzung und Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen. Gemeinsam finden wir mit Ihnen die für Sie ideale Lösung.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) (Beratung bundesweit) an.

ela