Führungskräfte
Die Übernahme von Führungsaufgaben in einem Unternehmen ist mit einer großen sozialen und finanziellen Verantwortung verbunden. Gleichzeitig ist die eigene rechtliche Position per Gesetz schwächer ausgestaltet als bei den untergebenen Arbeitnehmern. Hier gilt es, bereits vorvertraglich die rechtliche Situation so gut wie möglich abzusichern und die persönliche Haftung auf ein Minimum zu beschränken. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten als Vorgesetzter mit Führungsverantwortung kennen. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE berät Sie von der Ausarbeitung und Prüfung von Anstellungsverträgen über die Rechte und Pflichten als Führungskraft, bei Abberufung bzw. Amtsniederlegung bis hin zu Haftungsfragen auch im Insolvenzverfahren.
Wir beraten und vertreten Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. zu:
- Prüfung und Beratung bei Abschluss von Dienstverträgen
- Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- Festvergütung, variable Vergütung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Bestandsschutz
- Vertragliche Abfindungsansprüche
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Change-of-Control
- D & O Versicherung
- Amtsniederlegung/ Abberufung
- Haftungsbeschränkung
- Schadenersatz/ Haftpflichtversicherer
- Altersversorgung
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
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