Wer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ein Profil bei Xing anlegt, kann unter Umständen Ärger bekommen. Dies wird an einem Fall deutlich, über den kürzlich das Landgericht Kassel entschieden hat.
Dort war einem Handelsvertreter fristlos gekündigt worden. Hilfsweise sprach der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aus. Der Handelsvertreter bestätigte die ordentliche Kündigung. In der Folgezeit kam heraus, dass er ein Xing-Profil angelegt hatte. In diesem suchte er interessante Kontakte als Makler. Der Arbeitgeber verlangte von ihm Unterlassung.
Das Landgericht Kassel entschied, mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 9 O 983/11) dass der Makler bis zum Ende der Laufzeit des Vertragses jegliche Konkurrenztätigkeit unterlassen muss. Hierzu gehört nach Ansicht der Richter bereits das angelegte Profil bei Xing.