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Der Abwicklungsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann durch verschiedene Möglichkeiten beendet werden. Beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag oder auch durch eine Kündigung mit anschließendem Abwicklungsvertrag.

Doch was ist überhaupt ein Abwicklungsvertrag? Wann greifen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu diesem Instrument? Alle Informationen sowie Vor- und Nachteile hier im Überblick.

In aller Kürze

Ein Abwicklungsvertrag regelt alle Einzelheiten, die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auftreten – beispielsweise die Höhe der Abfindung, aber auch Feinheiten wie das Rückgabedatum des Firmenwagens.
Ein Abwicklungsvertrag regelt das WIE der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz dazu hält der Aufhebungsvertrag fest, DASS beendet wird. Ein Abwicklungsvertrag kommt dann zum Einsatz, wenn die eigentliche Kündigung bereits in einem anderen Dokument erfasst ist.
Ja, auch die Höhe der Abfindung kann im Abwicklungsvertrag enthalten sein. Achten Sie jedoch darauf, zu was Sie der Abwicklungsvertrag im Gegenzug verpflichtet. Bei einer rechtlichen Wertung kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreiche Tipps geben.

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Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Greifen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einem Abwicklungsvertrag, ist in der Regel bereits eine einseitige Kündigung erfolgt. Der Abwicklungsvertrag – so sagt es bereits der Name – soll nun die Einzelheiten in der finalen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses klären, z.B. über die Zahlung einer Abfindung oder Feinheiten wie das Rückgabedatum des Firmen-Notebooks oder des Firmenwagens.

Der Abwicklungs- und der Aufhebungsvertrag unterscheiden sich also insoweit, als dass der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis selbst beendet und der Abwicklungsvertrag lediglich die Modalitäten bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses regeln soll.

Bei einem Abwicklungsvertrag ist die Einhaltung der Schriftform nicht direkt vorgeschrieben. Es ist Ihnen trotzdem zu empfehlen, jegliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten.

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Für Arbeitnehmer

Welche Vorteile und Nachteile kann ein Abwicklungsvertrag für mich haben?

Bei Arbeitnehmern gilt der Abwicklungsvertrag als besonders beliebt, weil gemeinhin angenommen wird, dass im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgt. Oftmals wird davon ausgegangen, dass – dadurch dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht selbst aufgelöst hat – die in §159 SGB III angedrohte Sperrzeit nicht angeordnet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kündigungsfrist ordnungsgemäß eingehalten wurde.

ABER ACHTUNG!

Auch Abwicklungsverträge können zu einer Sperrzeit führen. Zwar könnte man davon ausgehen, dass Sie nicht freiwillig Ihre Arbeitsstelle aufgeben, wenn Ihnen schon eine Kündigung ausgesprochen wurde und Sie nur daraufhin einen Abwicklungsvertrag abschließen. Allerdings geben Sie auch mit einem Abwicklungsvertrag bewusst Ihre Recht auf, die Sie bei einer Kündigung haben. Sollte die Kündigung nicht rechtmäßig sein, haben Sie nach Abschluss eines Abwicklungsvertrages keine Möglichkeit mehr, die Kündigung rechtlich anzugreifen. Aus diesem Grund wird auch bei den Abwicklungsverträgen fast immer eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt.  

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einem gerichtlichen Vergleich?

Eine Kündigungsschutzklage endet häufig damit, dass ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird. Dabei wird meistens vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer dafür eine Abfindungssumme erhält. Es werden also gerichtlich Dinge festgehalten, die sonst auch in einem Abwicklungsvertrag geregelt werden. Der große Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einem gerichtlichen Vergleich besteht darin, dass Sie nach dem Urteil die Möglichkeit haben, die Abfindung durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen, sollte der Arbeitgeber sich weigern, diese zu zahlen. Die Pflichten des Arbeitgebers werden nach einem solchen Vergleich nämlich tituliert. Mit diesem Titel können Sie dann zu einem Gerichtsvollzieher gehen oder eine Kontopfändung veranlassen. Wenn Sie hingegen nur den Abwicklungsvertrag abgeschlossen haben, müssten Sie erst auf Zahlung der Abfindung klagen und können nicht sofort vollstrecken.

Kann ich den Abwicklungsvertrag widerrufen?

Im Normalfall ist das nicht möglich. Zwar ist es grundsätzlich möglich, wie bei jedem Vertrag, diesen anzufechten. In der Regel liegen aber keine Anfechtungsgründe vor. Auch ein Widerruf nach den Vorschriften des Verbraucherschutzes ist in der Regel nicht möglich.

Wir helfen Ihnen!

Auch bei einem Abwicklungsvertrag können einige Fehler gemacht werden, die sich nachteilig für Sie auswirken können. Deshalb sollten Sie den Vertragsrahmen unbedingt von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, bevor Sie etwas unterschreiben. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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Für Arbeitgeber

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer beenden wollen, gibt es viele Möglichkeiten. Darüber hinaus ist es möglich, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Abwicklungsvertrag zu gestalten. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Vor- oder Nachteile sich dadurch für Sie ergeben können.

Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag oder Kündigung? Wo ist der Unterschied?

Der Unterschied bei einem Aufhebungsvertrag zu einer Kündigung ist im Wesentlichen, dass Sie sich bei einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer darüber einigen müssen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen enden soll. Der Aufhebungsvertrag ist also ein Vertrag, der beidseitig geschlossen werden muss. Eine Kündigung können Sie einseitig aussprechen.

Von einem Abwicklungsvertrag spricht man, wenn Sie zuerst die Kündigung ausgesprochen haben und in einem weiteren Vertrag nun die Modalitäten festschreiben wollen, unter denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgewickelt werden soll. Der Abwicklungsvertrag dient also nicht in erster Linie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern nur der geregelten Abwicklung einer Kündigung.

Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Warum ist es sinnvoll, einen Abwicklungsvertrag abzuschließen?

Der Abwicklungsvertrag kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Sie nur das konkrete WIE der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestalten möchten. Also insbesondere dann, wenn die ursprünglich erfolgte Kündigung aus Ihrer Sicht rechtmäßig erfolgt ist und Sie keine weiteren rechtlichen Konsequenzen – wie bei einem Aufhebungsvertrag üblich – ausschließen möchten.

Innerhalb des Abwicklungsvertrags selbst können Sie dann alle Einzelheiten regeln, die Ihnen im Rahmen des Vertragsendes mit dem Mitarbeiter wichtig sind, so beispielsweise die konkrete Rückgabe von Firmeneigentum, das Ausstellen eines Zeugnisses oder nachträgliche Pflichten des Arbeitnehmers (zum Beispiel eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit, falls diese bislang nicht im Arbeitsvertrag enthalten war).

Wir unterstützen Sie!

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Abwicklungsvertrags oder wissen nicht genau, wie Sie und in welchem Rahmen Sie Modalitäten festhalten können? Wir helfen Ihnen gerne bei einer Überprüfung bzw. Erstellung möglicher Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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