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Wie wirkt sich ein Wechsel des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit auf den Kündigungsschutz aus?

Ein Wechsel des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit kann sich auf unterschiedliche Weise auf den Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers auswirken. Hier sind einige Aspekte, die bei solchen Änderungen im Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen sind:

  1. Änderungskündigung: Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitsort oder die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers ändern möchte und diese Änderungen nicht durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abgedeckt sind, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Dabei handelt es sich um eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, verbunden mit einem Angebot des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitnehmer hat dann die Wahl, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften. Bei einer Annahme bleibt der Kündigungsschutz grundsätzlich unverändert.
  2. Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen, um zu bestimmen, welche Arbeitnehmer von Kündigungen betroffen sein sollen. Dabei werden Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderungen berücksichtigt. Ein Wechsel des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit könnte insofern Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben, als er die Position des Arbeitnehmers in der Sozialauswahl beeinflussen könnte.
  3. Teilzeitbeschäftigte und befristete Arbeitsverträge: Teilzeitbeschäftigte genießen grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Bei befristeten Arbeitsverträgen hingegen ist der Kündigungsschutz eingeschränkt, da das Arbeitsverhältnis automatisch zum vereinbarten Endtermin erlischt. Sollte also ein Arbeitnehmer von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle oder in eine befristete Anstellung wechseln, bleibt sein Kündigungsschutz grundsätzlich unverändert bzw. kann sich verändern, je nach den Bedingungen des neuen Vertrags.
  4. Versetzung: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Erfordernisse an einen anderen Arbeitsort versetzen möchte, sollte dies im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist dies der Fall, hat der Wechsel des Arbeitsortes in der Regel keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Versetzung ablehnen, und der Arbeitgeber müsste eine Änderungskündigung aussprechen, wie oben beschrieben.

Insgesamt hängen die Auswirkungen eines Wechsels des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit auf den Kündigungsschutz von den jeweiligen Umständen und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Im Zweifelsfall sollte man sich bei solchen Fragen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

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