Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Alle Infos für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Der Auflösungsvertrag

Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber – aus welchen Gründen heraus auch immer – einvernehmlich auf eine Beendigung des bestehenden Arbeitsvertrages, kann das Ende auf unterschiedliche Weise besiegelt werden – unter anderem mit dem Auflösungsvertrag (auch Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt). Wir klären Voraussetzungen, Inhalte und Rechtsfolgen.

Auf einen Blick

  • Auflösungsvertrag: Ein einvernehmliches Ende eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Unterschied zur Kündigung: Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung sind beim Auflösungsvertrag beide Parteien einvernehmlich beteiligt.
  • Formalität: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag erfordert zwingend die Schriftform.
  • Vorteile für Arbeitnehmer: Möglichkeit der freien Ausgestaltung, z.B. Höhe einer Abfindung oder Datum der Vertragsbeendigung.
  • Vorteile für Arbeitgeber: Der Vertrag bietet Flexibilität in der Vertragsausgestaltung und vermeidet potenzielle Rechtsstreitigkeiten.

Soforthilfe vom Anwalt

Haben Sie Fragen zum Auflösungsvertrag oder Sie sind sich unsicher, ob alle rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt wurden? Nutzen Sie unseren kostenlosen Arbeitsrecht-Checker und wir leiten Sie an den richtigen Ansprechpartner weiter.

Was ist ein Auflösungsvertrag?

Der Auflösungsvertrag ist eine Vereinbarung, die die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nach sich zieht. Sie wird oft – vor allem im juristischen Sprachgebrauch – eher als Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bezeichnet. Der Unterschied zu einer Kündigung: diese löst ein Arbeitsverhältnis einseitig auf – bei einem Auflösungsvertrag sind beide Parteien beteiligt und sind sich darüber einig, dass das Verhältnis aufgelöst werden soll.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

§623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Schriftform ist im Rahmen von Auflösungsverträgen also zwingend erforderlich. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Ausführung, sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen auflösenden Vertrag einigen.

Unterschied zum Abwicklungsvertrag

Eine andere Form des Vertrages zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ist der sogenannte Abwicklungsvertrag. Dieser ist jedoch streng vom Auflösungsvertrag zu unterscheiden. Warum?

Es gibt einen zentralen Unterschied der beiden Instrumente! Ein Abwicklungsvertrag wickelt lediglich alle Begleitumstände einer Beendigung ab; beendet das Arbeitsverhältnis jedoch nicht selbst. Dafür ist vorab eine Kündigung erforderlich. Bestandteil eines Abwicklungsvertrages kann beispielsweise sein, bis zu welcher Frist Firmeneigentum zurückgegeben werden muss.

Der Auflösungsvertrag hingegen, beinhaltet neben etwaigen anderen Modalitäten vor allem auch den Umstand, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird und zu wann es aufgelöst wird.

Wählen Sie aus: Ich brauche Informationen…

Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Für Arbeitnehmer

Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer

Vorteile des Auflösungsvertrages:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das genaue Auflösungsdatum bestimmen, da keine gesetzlichen Fristen gelten. Dies kann besonders nützlich sein, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag haben oder ein solcher in Aussicht steht. So können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine arbeitsfreie Übergangszeit oder eine direkte Anschlussbeschäftigung ohne Pause gewährleisten möchten.
  • Der Vertrag unterliegt keinen besonderen Auflagen und kann individuell ausgehandelt werden, um eigene Wünsche zu berücksichtigen – wie beispielsweise die Höhe einer möglichen Abfindung oder auch die konkrete Note, die auf einem späteren Arbeitszeugnis auftauchen soll.

💡 Wichtig – und doch immer wieder falsch verstanden:
Es gibt keine gesetzlich vorgeschrieben Abfindungshöhe. Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit diesem Argument versucht, Sie von einer bestimmen Summe zu überzeugen: der Bezug auf eine existierende gesetzliche Regelung ist schlichtweg falsch. Vielmehr handelt es sich um ein frei zu gestaltendes Element innerhalb der Vertragsfreiheit. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber an diesem Punkt ruhig zu verstehen, dass Sie sich fehlender gesetzlicher Vorgaben bewusst sind und gerne Ihre eigenen Vorstellungen im Rahmen des Vertrags konkretisieren würden. Eine realistische Höhe Ihrer potentiellen Abfindung können Sie mit unserem Abfindungsrechner berechnen.

Nachteile des Auflösungsvertrages:

  • Nach Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages sind alle Rechte aus dem Beschäftigungsverhältnis erloschen. Insbesondere gilt kein Kündigungsschutz mehr. Einige Arbeitgeber ziehen solche Verträge vor, um rechtlichen Streitigkeiten oder hohen Kosten bei Fehlern in der Kündigung zu entgehen.
  • Tipp: Besprechen Sie beide Varianten (Auflösungsvertrag und regulärer Kündigungsprozess) mit einem Experten aus dem Bereich des Arbeitsrechtsrechts, um einen genauen Überblick über Ihre Rechte zu erlangen. Erfahrene Experten können Ihnen auch Einschätzungen aus der Praxis über mögliche branchenübliche Abfindungen geben. Eine kostenlose Ersteinschätzung von unserer Seite können Sie sich hier einholen.

Achtung: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Besondere Vorsicht gilt im Rahmen eines Auflösungsvertrages hinsichtlich einer möglichen Sperrzeit durch die Arbeitsagentur. Denn: sollten Sie Ihre bisherige Beschäftigung freiwillig aufgegeben haben, besteht kein Anspruch auf Unterstützung in Form des Arbeitslosengeldes. In der Regel wird bei Auflösungsverträgen – insbesondere, da sie ja den freien Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspringen – gemeinhin angenommen, dass es sich um einen freiwilligen Akt handelt.

Unproblematisch ist dieser Umstand in den Fällen, in denen bereits eine Anschlussbeschäftigung besteht oder in Aussicht steht. Ist dies nicht der Fall und planen Sie mit einer Übergangszeit, sollten Sie sich über den möglichen Anspruchsverlust des Arbeitslosengeldes bewusst sein.

Eine Umgehung der Sperrzeit ist nur möglich, wenn Ihnen der bisherige Arbeitgeber eine Kündigung aus betriebs- oder personenbedingten Gründen „mit Bestimmtheit“ in Aussicht gestellt hat. Zudem darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mit Hilfe eines Auflösungsvertrages umgangen werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihre eigentliche Kündigungsfrist deutlich länger gewesen wäre oder sogar Gründe vorlagen, die eine Kündigung unmöglich gemacht hätten (wie zum Beispiel Betriebsratsmitgliedschaft oder Schwangerschaft). Außerdem dürfte – soll die Sperrzeit umgangen werden – keine Abfindung vereinbart werden, die höher ausfällt als 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr.

Auflösungsvertrag später widerrufen?

Ein einmal geschlossener Vertrag kann nur unter ganz bestimmten Gründen widerrufen werden. Im arbeitsrechtlichen Kontext fehlt es hier in der Regel am Vorliegen solcher Gründe, weshalb sich generell festhalten lässt: aus einmal geschlossenen Auflösungsverträgen gibt es in der Regel kein Zurück.

Wir helfen Ihnen!

Sie sind sich unsicher über Ihre spezifische Rechtslage? Sie können nicht mit Bestimmtheit sagen, ob ein Auflösungsvertrag für Sie vorteilhaft wäre? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne. Nutzen Sie unsere kostenlose Abfrage und wir leiten Sie an den richtigen Ansprechpartner weiter. Oder rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.


Für Arbeitgeber

Möchte ein Unternehmen sich von einem Mitarbeiter trennen, kann eine Kündigung schwer durchsetzbar und teuer werden – insbesondere dann, wenn ein Beschäftigter schon sehr lange im Betrieb arbeitet. Eine Alternative zur Kündigung stellt die einvernehmliche Variante in Form des Auflösungsvertrages dar. Vor- und Nachteile der Konstellation im Überblick.

Vorteile und Nachteile gegenüber einer Kündigung

Vorteile:

  • Er unterliegt der Vertragsfreiheit, sodass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Wunschvorstellungen einbringen können. Das können Vereinbarungen zur Abfindungssumme, zur Rückgabe von Unternehmenseigentum oder zur Anschlusstätigkeit bei Wettbewerbern sein.
  • Im Gegensatz zu einer Kündigung, die nur einseitig ausgesprochen wird, erfolgt der Abschluss des Auflösungsvertrages beidseitig im Einvernehmen.
  • Es sind keine Verpflichtungen aus Kündigungsschutzklagen zu befürchten.

Nachteil:

  • Generell wenige Nachteile.
  • Die Zahlung einer Abfindung sollte jedoch berücksichtigt werden.

Wichtige Bestandteile des Vertrages

Wichtig bei einer Auflösungsvereinbarung: die Schriftform ist zwingend einzuhalten. Ein Fax, eine E-Mail oder eine SMS reichen daher nicht. Formulieren Sie alle vereinbarten Punkte des Vertrages aus und lassen Sie beide Vertragsparteien unterzeichnen.

Zentrale inhaltliche Punkte:

  • Zeitpunkt der Beendigung: Wann soll das bestehende Beschäftigungsverhältnis konkret enden? Nennen Sie hier das genaue Datum der Beendigung.
  • Abfindung: Eine Abfindung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch in der Praxis häufig verwendet. Bedenken Sie: je höher die Abfindungssumme, desto wahrscheinlicher, dass der Arbeitnehmer sich auf die Vereinbarung einlässt.
  • Arbeitszeugnis: Auch hier gilt: stellen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine gute Abschlussbenotung auf dem Arbeitszeugnis in Aussicht, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit der Zustimmung.
  • Rückgaben: Verfügt der Beschäftigte über Unternehmenseigentum (denkbar sind hier Diensthandys, Notebooks, Unterlagen, Dienstwagen, Zubehör o.Ä.), sollten Sie ein konkretes Datum der Rückgabe vereinbaren.
  • Wettbewerbsverbot: Auch denkbar ist, den Mitarbeiter mit einem Wettbewerbsverbot zu belegen. Dies ist insbesondere in Branchen mit hohem Detailwissen üblich (Forschung und Technik). Der Beschäftigte darf dann innerhalb einer bestimmten Frist keine Stelle bei einem Wettbewerber antreten. Solch ein Verbot erhöht in der Regel jedoch deutlich die Abfindungssumme.

Pflicht zum Hinweis auf Sperrpflicht?

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Arbeitnehmer über negative Konsequenzen – insbesondere eine mögliche Sperrfrist durch die Bundesagentur für Arbeit – aufzuklären. Fügen Sie daher einen Hinweis auf § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) an. In der Regel ist mit einer Sperrfrist in Höhe von 12 Wochen zu rechnen, in denen der Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohnersatzzahlungen hat.

Verpflichtung zur Abfindung?

NEIN! Auch wenn gemeinhin immer wieder angenommen, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung. Insbesondere gibt es auch keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Tabelle oder ähnliche Kalkulationsgrundlagen zur Abfindungshöhe.

Wenn überhaupt, existiert unter Arbeitsrechtlern eine lose Faustregel. Nach dieser lässt sich dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehälter x Beschäftigungsjahren anbieten. Sie kann im Einzelfall jedoch höher oder niedriger ausfallen und durch weitere Bestandteile wie Wettbewerbsverbote oder Beendigungszeitpunkt beeinflusst werden.

Wir unterstützen Sie!

Sie möchten auf Nummer sicher gehen, was die Formulierung und Formalitäten Ihrer Auflösungsverträge angeht. Dann sind wir gerne für Sie da. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Arbeitsrecht-Checker und wir leiten Sie an den richtigen Ansprechpartner weiter. Oder rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Zeitersparnis
Mithilfe unseres Checkers erhalten Sie schnell und einfach die Hilfe, die Sie suchen. Ob in der Position als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Spezialisierte Expertise
Sie suchen Rat im Arbeitsrecht? Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie kompetent, dank unserer jahrelangen Erfahrung.

Individuelle Beratung
Sie möchten wissen, ob ein Auflösungsvertrag für Sie sinnvoll wäre? Wir besprechen Ihre individuellen Möglichkeiten und sorgen dafür, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Auflösungsvertrag: Häufiger als gedacht

  • Rund 9% der beendeten Arbeitsverhältnisse in DE werden durch einen Auflösungsvertrag beendet (Hans-Böckler-Stiftung)
  • Je größer ein Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitsvertrag mittels Auflösungsvertrag beendet wird.
  • Statistisch liegt die durchschnittliche Abfindungshöhe in Deutschland bei 14.300 Euro.
  • Wenn Sie sich unsicher bei Ihrem Auflösungsvertrag sind, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Häufig gestellte Fragen zum Auflösungsvertrag

Ein Auflösungsvertrag wird auch Aufhebungsvertrag genannt. Er bestimmt die Modalitäten, unter denen ein bestehender Arbeitsvertrag aufgelöst und beendet wird. 
Auflösungsverträge werden oft dann genutzt, wenn eine Beendigung schneller herbeigeführt werden und/oder Ausgleichszahlungen geleistet werden. Grundsätzlich sollte man eine solche Vereinbarung nur unterzeichnen, wenn Zufriedenheit mit den ausgehandelten Modalitäten besteht.
Auch wenn dies immer wieder von vielen Arbeitnehmern angenommen wird, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Tabelle oder ähnliche Kalkulationsgrundlage zur Abfindungshöhe existiert ebenfalls nicht. Ein Anspruch auf Abfindung kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. In der Regel handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung zur Vorbeugung einer Kündigungsschutzklage.
Erkrankt ein Arbeitnehmer schwer oder über einen längeren Zeitraum und ist er deswegen gezwungen seine Arbeitsstelle aufzugeben, kommt neben der klassischen Kündigung auch eine Auflösung des Arbeitsvertrages in Betracht. In der Regel droht in einem solchen Fall auch keine Sperrfrist des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur. Dennoch gilt: die Arbeitsagentur prüft jeden Einzelfall für sich, je nach Einzelfallumständen kann also eine abweichende Entscheidung getroffen werden.
Ein Aufhebungsvertrag kurz vor der Rente kommt in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Recht auf vorzeitigen Renteneintritt Gebrauch machen möchte. Hierdurch kann der Weg über eine Kündigung vermieden werden, der mit langen Kündigungsfristen verbunden sein kann. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer vor Vereinbarung eines Auflösungsvertrages dafür sorgen, dass Abfindung und Arbeitslosengeld ausreichen, um die Zeit bis zum abschlagsfreien Renteneintritt zu überbrücken. Auch die Option eines vorzeitigen Rentenbeginns ohne Abschläge sollte geprüft werden. Auch im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Renteneintritt sollten die möglichen Sperrfristen des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur beachtet werden. Gerade bei älteren Arbeitnehmern kann sich die Sperrfrist jedoch deutlich verkürzen.
Es kann sein, dass ein Auflösevertrag eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach sich zieht. Um dies zu vermeiden, sollten Sie auf eine entsprechende Formulierung der Vereinbarung achten. Hierzu beraten wir Sie gerne.