Muss ich die Kündigung bestätigen?
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen. Es ist allerdings empfehlenswert die Kündigung schriftlich zu bestätigen, um spätere Probleme vorzubeugen.
Eine schriftliche Bestätigung kann per E-Mail oder Brief erfolgen und sollte alle wichtigen Daten wie das Datum der Kündigung und das Datum des letzten Arbeitstages enthalten. Durch die Bestätigung der Kündigung wird der Kündigung nicht automatisch zugestimmt.
Es ist allerdings Ratsam sich vor der Bestätigung der Kündigung einen Anwalt aufzusuchen, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen und Rechte gewahrt werden.
Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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