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Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben?

  1. Grundsatz der ordentlichen Kündigung in Deutschland:

In Deutschland gilt das Prinzip der „ordentlichen Kündigung“. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, einen Arbeitsvertrag zu kündigen, ohne dabei einen spezifischen Grund angeben zu müssen. Diese Art der Kündigung unterscheidet sich von der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, bei der ein dringender Grund vorliegen muss. Die ordentliche Kündigung ermöglicht Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität, wenn es um die Anpassung von Personalbeständen oder betrieblichen Veränderungen geht.

  1. Kündigungsschutzregeln und soziale Rechtfertigung:

Trotz der Möglichkeit, ohne spezifischen Grund zu kündigen, unterliegen Kündigungen in Deutschland bestimmten Schutzregeln, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert. Hierbei greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Kündigung muss in solchen Fällen „sozial gerechtfertigt“ sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die Kündigung aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.

  1. Außerordentliche (fristlose) Kündigung:

Die außerordentliche Kündigung erfordert im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung einen wichtigen Grund. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein schwerwiegender Diebstahl oder eine grobe Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers sein. Die Schwelle für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist hoch, da es sich um eine drastische Maßnahme handelt, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten.

  1. Gerichtliche Überprüfung des Kündigungsgrundes:

Wenn ein Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hat, kann er diese gerichtlich überprüfen lassen. Hierbei wird geprüft, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob ein sozial gerechtfertigter Grund vorliegt. Das Arbeitsgericht kann die Kündigung für unwirksam erklären, wenn der Kündigungsgrund nicht ausreichend nachgewiesen wurde.

  1. Besondere Arbeitsverträge und Tarifvereinbarungen:

Es gibt bestimmte Arbeitsverträge oder Tarifvereinbarungen, die von den allgemeinen Regelungen abweichen können. In einigen Branchen oder Berufen können spezifische Gründe für eine Kündigung vereinbart werden. Hier ist es wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen zu überprüfen.

In jedem Fall kann es sinnvoll sein, sich von einem Arbeitsrechtsexperten beraten zu lassen, insbesondere wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage in Erwägung zieht.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

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