Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Kann ich mündlich gekündigt werden?

Grundsätzlich ist eine mündliche Kündigung im Arbeitsrecht möglich, allerdings ist sie nicht empfehlenswert. Eine Kündigung sollte in der Regel immer schriftlich erfolgen, damit beide Parteien einen klaren Nachweis über den Inhalt und den Zeitpunkt der Kündigung haben.

Wenn eine mündliche Kündigung erfolgt, sollte der Arbeitnehmer unbedingt darum bitten, dass die Kündigung schriftlich bestätigt wird. Andernfalls kann es später schwierig werden, den genauen Wortlaut der Kündigung nachzuweisen oder das Datum der Kündigung zu dokumentieren.

Zudem kann eine mündliche Kündigung dazu führen, dass Unsicherheiten und Streitigkeiten über den genauen Inhalt der Kündigung entstehen oder dass eine Kündigungsschutzklage erschwert wird, da es keinen schriftlichen Beweis für die Kündigung gibt.

Daher empfiehlt es sich, immer auf eine schriftliche Kündigung zu bestehen, auch wenn der Arbeitgeber eine mündliche Kündigung ausspricht.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten