Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kündigung?
Falls Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch Resturlaub haben, dann haben Sie in der Regel Anspruch darauf, dass dieser Ihnen ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Resturlaub zu vergüten. Die Vergütungshöhe richtet sich nach den vereinbarten Arbeitsbedingungen wie den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der Betriebsvereinbarung. In der Regel wird der Resturlaub mit dem durchschnittlichen Stundenlohn ausgezahlt. Es ist jedoch auch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist, dass der Resturlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Sollten Sie mehr Urlaubstage als Restarbeitstage haben, besteht immer noch ein Anspruch auf eine Auszahlung der Urlaubstage, dies nennt man Urlaubsabgeltung. Es ist immens wichtig, dass Sie Ihren Anspruch auf Resturlaub bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend machen und auf eine korrekte Abrechnung bestehen. Falls es zu Komplikationen bei der Abrechnung kommen sollte, empfehlen wir das Sie sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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