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Was passiert mit meinen Überstunden bei einer Kündigung?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch Überstunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto haben, dann besteht in der Regel ein Anspruch darauf, dass diese ausgezahlt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Überstunden entsprechend zu vergüten. Die Höhe der Vergütung wird von den vereinbarten Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen usw. beeinflusst. In der Regel werden Überstunden mit einem höheren Stundenlohn vergütet als normale Arbeitszeit.

Allerdings kann es auch sein, dass die Überstunden im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt sind. Hier kann es vorkommen, dass die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. In dem Fall haben Sie nur Anspruch auf den sogenannten Freizeitausgleich.

Es ist wichtig dass Sie im Falle einer Kündigung die Überstunden gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Wenn es Schwierigkeiten bei der Abrechnung der Überstunden gibt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn Sie eine Beratung für eine Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten