Deutschland hat am 30.09.2021 das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen.

Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern.

Ihre zentrale Forderung: menschenwürdige Arbeit für alle. Dafür arbeitet die ILO rechtsverbindliche Übereinkommen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland) aus. Übereinkommen begründen nach deren Unterzeichnung durch den Mitgliedstaat rechtliche Verpflichtungen, müssen also durch entsprechende Maßnahmen (etwa zum Mutterschutz) umgesetzt werden. Empfehlungen indes geben lediglich Orientierungshilfen für die Politik.

So ist die ILO u.a. auch für die Entwicklung und Umsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards verantwortlich. Das ILO-Übereinkommen Nr. 183 wurde im Jahr 2000 von der ILO verabschiedet und bislang von 38 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, ratifiziert.

Ziel des Übereinkommens

Das Übereinkommen zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:

  • Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • der Kündigungsschutz,
  • das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.

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Wir sind bekannt aus

Keine gesetzlichen Änderungen erforderlich

Durch die Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland, die darin festgelegten internationalen Mutterschutz-Standards einzuhalten. Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) bietet bereits einen umfassenden Schutz für werdende oder stillende Mütter und ihre Kinder. Es erfüllt die Anforderungen des ILO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz und geht teilweise darüber hinaus. Gesetzliche Änderungen sind daher nicht erforderlich.

Die Ratifizierung des Übereinkommens trägt aber zur Stärkung der Legitimität der internationalen Normensetzung der ILO bei und verleiht dem hohen Stellenwert des Mutterschutzes zusätzlich Nachdruck. Weltweit erleben viele schwangere oder stillende Frauen nach wie vor Diskriminierung und vielfältige Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Mit der Ratifikation des Übereinkommens leistet Deutschland einen Beitrag, um die Gleichstellung erwerbstätiger Frauen weltweit zu fördern und den Mutterschutz in Deutschland und auch in anderen Ländern voranzutreiben.

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