Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der bereits zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,2 % deutlich gesenkt wurde, wird nach einem Beschluss des Bundestages zum 01.01.2008 nochmals um 0,9 % auf 3,3 % gesenkt. Die Reduzierung wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung reduzieren sich die Lohnnebenkosten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Prof. Christian Solmecke
17. Januar 2008
Home › News › Arbeitsrecht › Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Prof. Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Prof. Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und insbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen und lehrt als Honorarprofessor an der CBS International Business School in Köln.
Ähnliche Artikel
Keine Präsenzpflicht: Bei Versetzung um 500 km darf man im Homeoffice bleiben
- 11.12.2024
Das LAG Köln hat entschieden, dass die Rücknahme einer Homeoffice-Erlaubnis bei zeitgleicher Versetzung des Arbeitnehmers an einen 500 km entfernten Betrieb nicht erlaubt war. Arbeitgeber müssen nicht nur dringende betriebliche Gründe für eine solche Entscheidung darlegen, sondern auch die Interessen der Arbeitnehmer umfassend berücksichtigen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erklärte […]
Vollzeitquote diskriminierend: BAG zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte
- 06.12.2024
Nach Überzeugung des BAG haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge – und zwar genauso wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Anspruch gelte bereits ab der ersten Überstunde. Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde den gleichen Anspruch auf Zuschläge wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen damit […]