Am Lagerstandort der Drogeriemarktkette dm in Weilerswist gibt es seit geraumer Zeit einen handfesten Skandal. Die Drogeriemarktkette dm hatte zwei Kündigungen gegen den Betriebsratsvorsitzenden ausgesprochen. Vor dem ArbG Bonn wurde nun auch auf drängen des Richters ein Vergleich ausgehandelt – vorläufig.

dm-Markt in Leimen, Von 4028mdk09 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Die Drogeriemarktkette dm wirft dem Betriebsratsvorsitzenden am Lagerstandort Weilerswist seit längerer Zeit verschiedene Pflichtverletzung vor und verlangte deswegen vor dem Landesarbeitsgericht Köln die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu dessen außerordentlicher Kündigung. Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist nur mit einer solchen Zustimmung möglich.

Die Gewerkschaft ver.di geht sogar soweit und wirft der Drogeriemarktkette vor, dass bereits seit zwei Jahren versucht werde, den Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden und die Position des Betriebsrats und der Gewerkschaft systematisch zu schwächen oder zu verhindern. So gab es bereits 2023 ein gerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung zur fristlosen Kündigung. 

Kündigung nach “Rücktritt” des Betriebsratsvorsitzenden

Nachdem dm nun zu der Auffassung gelangt war, dass der Betriebsratsvorsitzende im Rahmen einer Rede auf einer Betriebsversammlung sein Amt niedergelegt habe und dass eine Kündigung deswegen nicht mehr der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe, kündigte ihm die Drogeriemarktkette zweimal (05.07.2024 sowie am 20.08.2024) vorsorglich. Zugleich stellte dm die Gehaltszahlungen an ihn ein.

Gegen die Kündigungen wandte sich der Betriebsratsvorsitzende in den nun vor dem Arbeitsgericht Bonn verhandelten Verfahren. Nach Angaben des Betriebsratsvorsitzenden war der Rücktritt geschehen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Er habe es den Mitarbeitenden überlassen wollen, ob er weiter als Stimme der Arbeitnehmer gewollt sei. Zudem verlangte er Abschlagszahlungen auf seine Vergütung, bis über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden sei.

Richter: „Die Kündigungen sind unwirksam“

Nach Medienberichten trat nach der Betriebsversammlung Anfang Juli 2024 übrigens nicht nur der Vorsitzende, sondern gleich der komplette Betriebsrat zurück.

Nicht nur die Seite des Betriebsratsvorsitzenden, sondern auch der zuständige Richter vertraten die Ansicht, dass der gekündigte Mann faktisch als Betriebsratsvorsitzender vor Gericht säße, denn dies sei er, bis ein neuer Betriebsrat gewählt sei. Der Richter hatte beiden Parteien daher dringend nahegelegt, sich zu einigen und aufeinander zuzugehen.

Unter Vermittlung des Gerichts konnten sich die Parteien nun auf einen Vergleich einigen. Dies wohl auch dank der Einschätzung des Richters, dass die Kündigungen unwirksam seien.

Der Vergleich sieht nun u.a. vor, dass der Arbeitgeber keine Rechte mehr aus den beiden Kündigungen herleitet und die Gehaltszahlungen vorläufig wieder aufnimmt- Zumindest vorläufig, denn Ende Oktober steht dann ein Termin vor dem LAG Köln an.

Der Betriebsratsvorsitzende nahm gleichzeitig Abstand von dem Vorwurf, die Drogeriemarktkette dm habe die Betriebsratsarbeit durch den Ausspruch der Kündigungen und die Einstellung der Gehaltszahlungen gestört.

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