Autokredit widerrufen? Wir prüfen Ihren Vertrag!
Nicht nur der Widerruf von Immobiliendarlehen oder Verbraucherkrediten eröffnet Verbrauchern die Möglichkeit, Geld zu sparen. Viele Autobanken, darunter die Volkswagen-Bank („VW Financial Service“) und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi, haben Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert. Autokäufer haben nun Chancen auf einen lukrativen Widerruf!
Den Kauf eines Fahrzeugs finanzieren viele Verbraucher über einen Autokredit. Oft wird das Angebot des Autoherstellers genutzt, eine Finanzierung über die hauseigene Bank abzuschließen. Der Widerruf bietet Verbrauchern die Möglichkeit, den Darlehensvertrag und den alten PKW ohne Verluste loszuwerden.
Update vom 09. September 2021: Der Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) hat heute Rechtsgeschichte geschrieben – und dem Bundesgerichthof (BGH) die wohl größte Klatsche in seinem Bestehen erteilt. Was das höchste deutsche Zivilgericht ärgern wird, darüber können sich Verbraucher umso mehr freuen: Laut EuGH wurden in vielen privaten Darlehensverträgen unklare Angaben gemacht. Die Folge: Die Widerrufsfrist für diese Verträge hat nie zu laufen begonnen. Deswegen können Verbraucher ihre Kreditverträge auch nach vielen Jahren noch widerrufen (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Nutzen Sie diese Chance!
Verträge ab dem 11. Juni 2010 sind auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist weiterhin widerrufsfähig, wenn seitens der finanzierenden Bank eine fehlerhafte Widerrufsinformation verwendet worden ist oder aber gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben im Vertrag fehlen. Dem Verbraucher steht ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu.
Was bedeutet der Widerruf für meinen Autokredit?
Infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Sie das gebrauchte Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Im Übrigen ist das Abschlussdatum des Kreditvertrages maßgeblich:
Gefahrene Kilometer / gewöhnliche Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000 Km, bei großen 300.000 Km) * Kaufpreis
Machen wir das Ganze anhand eines Beispiels anschaulich: Der Verbraucher kauft einen VW Golf VII mit einem Bruttokaufpreis in Höhe von 30.000,00 Euro. Der Kaufpreis wird über die Herstellerbank des Autokonzerns finanziert. Mit dem Fahrzeug wird eine Strecke von 10.000 Kilometern zurückgelegt. Das Fahrzeug hat eine zu erwartende Restlaufleistung von 300.000 Kilometern. Im Falle des Widerrufs hätte der Verbraucher der Bank eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer in Höhe von 1.000,00 Euro (30.000,00 Euro x 10.000 km: 300.000 km) zu zahlen.
Für den Widerruf eines Autokreditvertrages seit dem 13.06.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr mit zwei Urteilen vom 27.10.2020 entschieden, dass bei Wirksamkeit des Widerrufs ein Wertverlust zu ersetzen sei. Wie hoch dieser Wertverlust in Ihrem Fall ist, kann pauschal nicht gesagt werden und muss stets für den Einzelfall geprüft werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bisher nicht darüber entschieden hat, ob der Verbraucher der Bank einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer und / oder einen Wertverlust für das finanzierte Fahrzeug zu ersetzen hat. Hier bleibt die weitere Rechtsprechungsentwicklung abzuwarten. Es ist keinesfalls auszuschließen, dass der BGH (auch) hierzu noch eines Besseren belehrt wird.
Nach aktuellem EuGH-Urteil viele Autokreditverträge der letzten Jahre widerruflich
In einem aktuellen Urteil vom 26. 3. 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Widerrufsbelehrungen, die Banken seit 2010 standardmäßig in Autokreditverträgen mit Verbrauchern verwenden, für unionsrechtswidrig erklärt. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie hier.
Als Folge des EuGH-Urteils können Sie Ihren Widerrufsjoker noch Jahre, nachdem Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben, ziehen. Da die Widerrufsbelehrungen damit unwirksam sind, hat die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Im konkreten Fall beanstandete der EuGH die folgende Klausel.
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Hier wird auf § 492 Abs. 2 BGB verwiesen, der wiederum auf Art. 247 §§ 6-13 EGBGB verweist. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass dieser so genannte Kaskadenverweis für den Kunden ohne juristische Vorbildung unzumutbar sei. Der Kaskadenverweis widerspreche der Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008über Verbraucherkreditverträge, da die Bankkunden nicht in klarer, prägnanter Form über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt würden. Es könne nicht sein, dass man sich durch einen Dschungel an Paragraphen kämpfen müsse, um herauszufinden, wann die Widerrufsfrist beginne. Nach dem EuGH-Urteil können nahezu alle Autokreditverträge, die Verbraucher zwischen dem 11. 6. 2010 und dem 26. 3. 2020 geschlossen haben, widerrufen werden.
Kostenfreier Schnellcheck:
Ist Ihr Kreditvertrag widerrufbar?
Lassen Sie von uns kostenlos prüfen, ob Ihr Kreditvertrag vom Widerrufsjoker Gebrauch machen kann. Einfach die Daten ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellt mit seinem sensationellen Urteil vom 26.03.2020 das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht auf den Kopf. Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln!
So profitieren Sie vom EuGH-Urteil
Autokredit widerrufen = Raten zurück
Nicht zuletzt durch die Corona-Krise werden die monatlichen Autofinanzierungsraten für viele Verbraucher zur Last und übersteigen das vorhandene Budget.
Wenn auch Sie vorzeitig aus ihrem Leasingvertrag aussteigen wollen, dann widerrufen Sie problemlos ihren Vertrag. Die Folge: Sie geben Ihr Auto an die Bank zurück und erhalten alle bisher gezahlten Raten inklusive der Anzahlung zurück.
Betroffener im Abgasskandal? Widerruf nutzen!
Für Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, kann ein Widerruf von Autokrediten mit Vertragsabschluss ab 13. Juni 2014 sehr lukrativ sein. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen.
Ein Widerruf des entsprechenden Autokredits ist deutlich erfolgsversprechender als etwa eine Sachmangelklage gegen den Händler oder eine Schadenersatzklage gegen den Autohersteller. Vorteil des Widerrufs ist darüber hinaus, dass der Verbraucher der Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen hat.
Alle Banken sind betroffen
Die Möglichkeit eines Widerrufs auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist betrifft nicht ausschließlich Autokredite mit der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen (Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank). Auch Finanzierungsverträge von anderen Autobanken (u.a. BMW Bank, Santander Bank, Mercedes-Benz Bank) können den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht genügen.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Es gibt ein paar Ausnahmen, für die das generelle Widerrufsrecht für Verbraucherkredite nicht gilt. Betroffen sind Verträge, die nicht als Verbraucherdarlehensverträge gelten (§ 491 Abs. 2 BGB). Hierzu gehören unter anderem Kleinkredite, bei denen der Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro liegt Diese sind keine Verbraucherdarlehen und fallen mithin nicht unter das Widerrufsrecht. Ebenfalls nicht als Verbraucherdarlehensvertrag angesehen werden kurzfristige Verträge, bei denen Sie das Darlehen innerhalb von drei Monaten zurückzahlen müssen und dafür nur geringe Kosten vereinbart sind.
Wir sind bekannt aus
Nicht vorschnell handeln! Kostenfreie Erstberatung: Prüfung Ihres Autokredites auf ein fortbestehendes Widerrufsrecht
Bevor Sie den Widerruf erklären, sollten Sie sich über die Chancen und Risiken in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen. Die vorschnelle Erklärung des Widerrufs kann zu Problemen führen, die sich leicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage der Kostenübernahme durch Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung.
Eine Ersteinschätzung Ihres Vertrages und Ihrer rechtlichen Möglichkeiten durch uns ist kostenlos. Wir werden sodann umfassend mit Ihnen erörtern, ob ein Vorgehen für Sie zweckmäßig ist. Die Details eines solchen Mandats können Sie gern in einem persönlichen Gespräch mit uns erfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung erklären wir zum Beispiel für Sie den Widerruf und führen etwaige Verhandlungen mit der Bank.
Martin Luckow, Rechtsanwalt bei WBS
Nutzen Sie unseren Ersparnisrechner – Das ist Ihr Vorteil beim Widerruf
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
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