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AXA Private Krankenversicherung

Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – Rückerstattung möglich!

AXA Private Krankenversicherung: Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – Rückerstattung möglich!

Die AXA Krankenversicherung hat Sie in den letzten Jahren mit saftigen Beitragserhöhungen überrascht? Dann wird Sie diese Nachricht freuen: Sie können die AXA Beiträge zurückbekommen. Denn: Millionen PKV Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Die Anwälte von WILDE BEUGE SOLMECKE prüfen gerne Ihren Fall.

Unseres erfahrenes Team aus Rechtsanwälten hilft Ihnen bei der AXA-Rückerstattung weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!

(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.

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Warum gibt es eine Rückerstattung?

Die Möglichkeit der Rückerstattung von Beitragserhöhungen der letzten Jahre geht auf ein Urteil des OLG Köln von Anfang des Jahres zurück. Aufgrund rechtswidriger Beitragserhöhungen musste die AXA Versicherung an einen Privatversicherten 3000 Euro zurückzahlen. Denn nicht nur die AXA Versicherung passt seit Jahren rechtswidrig ihre Verträge mit Privatversicherten an. Versicherungsrechtler haben auch zahlreiche andere Versicherungen im Visier. Vielleicht auch Ihren Tarif? Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung!

Privatversicherer erhöhen nahezu jedes Jahr die Versicherungsbeiträge. Damit die jeweilige Beitragserhöhung allerdings wirksam wird, muss sie nach § 203 Abs. 5 VVG ausführlich begründet werden. Allerdings wählen Versicherer häufig nur pauschale, floskelhafte Begründungen. Die Folge: Die Versicherten können die zu viel gezahlten Beiträge meist in vier- bis fünfstelliger Höhe zurückerstattet bekommen. Natürlich müssen die Begründungen keine genauen mathematischen Berechnungen enthalten, aber die kurzen, groben Ausführungen der meisten Versicherungen reichen auch bei weitem nicht aus. Außerdem spielen Schwellenwerte und die Unabhängigkeit der Treuhänder eine Rolle. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel.
Neben der AXA steht auch die Barmenia wegen unwirksamer Beitragserhöhungen in der Kritik. Auch sie hat die Prämienerhöhungen der vergangenen Jahre immer wieder unzureichend begründet. Anfang des Jahres wurde auch die Allianz zur Rückzahlung unwirksamer Prämienerhöhungen verurteilt. Auch gegen die ARAG und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) konnten bereits erfolgreich Urteile auf Rückzahlung überhöhter Krankenversicherungsbeiträge erstritten werden. Versicherungsrechtler haben aber auch zahlreiche andere Versicherungen im Visier.
Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Rückzahlung der über Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.

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