Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – Rückerstattung möglich!
AXA Private Krankenversicherung: Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – Rückerstattung möglich!
Die AXA Krankenversicherung hat Sie in den letzten Jahren mit saftigen Beitragserhöhungen überrascht? Dann wird Sie diese Nachricht freuen: Sie können die AXA Beiträge zurückbekommen. Denn: Millionen PKV Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Die Anwälte von WILDE BEUGE SOLMECKE prüfen gerne Ihren Fall.
Unseres erfahrenes Team aus Rechtsanwälten hilft Ihnen bei der AXA-Rückerstattung weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!
(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.
Soforthilfe vom Anwalt
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Warum gibt es eine Rückerstattung?
Die Möglichkeit der Rückerstattung von Beitragserhöhungen der letzten Jahre geht auf ein Urteil des OLG Köln von Anfang des Jahres zurück. Aufgrund rechtswidriger Beitragserhöhungen musste die AXA Versicherung an einen Privatversicherten 3000 Euro zurückzahlen. Denn nicht nur die AXA Versicherung passt seit Jahren rechtswidrig ihre Verträge mit Privatversicherten an. Versicherungsrechtler haben auch zahlreiche andere Versicherungen im Visier. Vielleicht auch Ihren Tarif? Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung!