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Aufgrund unwirksamer Beitragsanpassung - Debeka Privatversicherte können Beitrag rückfordern

Aufgrund unwirksamer Beitragsanpassung – Debeka Privatversicherte können Beitrag rückfordern

„Aufgrund von Kostenerhöhungen müssen wir Ihren Versicherungsbeitrag anpassen“ – solch ein Schreiben dürfte Privatversicherte wohl in regelmäßigen Abständen erreichen. Auch Versicherte der Privatversicherungssparte der Debeka waren hiervon betroffen. Nun haben Gerichte entschieden: die Beitragserhöhungen der letzten Jahre sind unwirksam. Versicherten stehen nun Rückzahlungen zu. Wie Sie zu Ihrem Recht kommen, lesen Sie hier.

Wir betreuen bereits mehrere hundert Betroffene der Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung. Unser erfahrenes Team betreut gerne auch Ihr Anliegen. Einfach das folgende Formular ausfüllen und schon erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung von uns.

(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.


Warum muss die Debeka rückerstatten?

Stein des Anstoßes bildet §203 des Versicherungsvertragsgesetzes (kurz VVG). Dort heißt es unter anderem, dass dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Mitteilung über die Beitragserhöhung gleichzeitig auch mitgeteilt werden muss, warum die Erhöhung erfolgt. Die „maßgeblichen Gründe“ müssen mitgeliefert werden.

Stattdessen haben Versicherer – so auch die Debeka – bei den Beitragsanpassungen der Vorjahre lediglich pauschale Verklausulierungen verwendet, die die Erhöhung allgemein rechtfertigen sollte. Gerichte habe jedoch erkannt, dass hier eine detailliere Aufklärung der Versicherungsnehmer notwendig gewesen wäre.

Sind Sie bereits über einen längeren Zeitraum privat bei der Debeka versichert, dürften Sie in der Vergangenheit einige Schreiben zur Beitragsanpassung erhalten haben. Diese Schreiben dürften zum großen Teil unwirksam sein. Nun können Sie dies gegenüber Ihrem Versicherer geltend machen und die zu viel gezahlten Beiträge (Unterschied zwischen ursprünglicher Beitragshöhe und neuer Beitragshöhe) zurückfordern.
Ja. Neben der Debeka sind weitere namhafte Unternehmen betroffen. Einen Überblick über die Gesamtlage erhalten Sie aus unserer großen Übersichtsseite zum Thema PKV.
Das kommt stark auf den Einzelfall an. Die Herangehensweise ist die Folgende: Wie hoch ist Ihr ursprünglich vereinbarter Beitragssatz? Und wie hoch war Ihr zuletzt gezahlter Beitragssatz? Wie hoch wäre Ihr Beitrag also mit Ihrem urspünglichen Beitragssatz gewesen und wie hoch ist er zuletzt ausgefallen. Die Differenz plus Zinsen steht Ihnen dann als Rückzahlung zu.
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