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Geld zurück beim Prämiensparvertrag

Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen rechtswidrig

Die Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen der Sparkassen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen wiederholt bestätigt. Endlich wurde durch den BGH auch geklärt, wie die Zinsen richtig zu berechnen sind! Sie als Verbraucher können dadurch jetzt rückwirkend eine Zinsgutschrift verlangen. Doch dafür müssen Sie aktiv werden. Wir erklären Ihnen, wann die Zins-Klausel rechtswidrig ist und wie Sie an Ihr Geld kommen.

Wir sind bekannt aus

Diese Verträge sind betroffen

Betroffen von dem neuen Urteil sind…

  • Sparverträge
  • Riester-Banksparpläne
  • Sparbuch mit Aufkleber
  • gesonderte Zinsvereinbarung

…, die eine rechtswidrige Zins-Klausel beinhalten, die Banken einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern.

Machen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Zinsnachzahlung geltend

Die in den Ausgangsverfahren diskutierten Sparverträge (u.a. „S-Prämiensparen flexibel“) enthielten ebenfalls rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln wie z.B.: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit … % verzinst.“ Die Sparkassen versprechen bei diesen Verträgen Zahlungen einer auf die Jahressparleistung bezogenen, verzinslichen Prämie. Diese Prämien sind nach Sparjahren gestaffelt. Beim „S-Prämiensparen“ der Sparkasse beginnt dies beispielsweise nach dem 3. Sparjahr und steigt schrittweise auf bis zu 50 % der im 15. Sparjahr erbrachten Einzahlungen an. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig und hat am 9.07.2024 endlich auch festgelegt, wie genau die rechtswidrigen Zinsklauseln nachzuberechnen sind.

Für Sie als Kunde herrscht damit endlich Rechtssicherheit. Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, alle betroffenen Verträge neu zu berechnen.

Verjährung beginnt erst nach Beendigung des Vertrags

Außerdem stellten die Richter fest, dass die Verjährungsfrist für die Ansprüche auf Zinsnachzahlung erst mit Beendigung des Sparvertrags beginne. Die Ansprüche sind somit in der Regel noch nicht verjährt. Die Zinsen können bis zurück ins Jahr 1994 neu berechnet werden.