Das OLG Düsseldorf hat über eine weitere Widerrufsmöglichkeit im Fall von fehlenden Pflichtangaben bei Autokreditverträgen entschieden. Weil dem Kläger zwingende Angaben zu der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde nicht ordnungsgemäß erteilt wurden, sei er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Die Folge: ein ewiges Widerrufsrecht, das eine Rückabwicklung auf fast drei Jahre nach dem Kauf möglich macht. Die Entscheidung ist für viele Autokäufer bedeutsam, denn sie zeigt, dass viele Autokreditverträge wunde Punkte haben und deshalb ewig widerruflich sind.
Ein Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 17.01.2019, Az. 16 U 102/18) zeigt eine weitere Möglichkeit auf, wie man als Käufer seinen Autokredit widerrufen kann. Im Falle des von uns anwaltlich vertretenen Klägers genügte dem Gericht schon, dass im Verbraucherdarlehensvertrag zwischen Käufer und Bank keine Angaben zur Aufsichtsbehörde der Bank zu finden waren. Die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde ist jedoch eine verbraucherschützende Pflichtangabe zum Darlehensvertrag.
Fehlende Pflichtangabe – ewiges Widerrufsrecht
Fehlt eine Pflichtangabe im Vertrag beginnt die Frist zum Widerruf nicht zu laufen. Diese betrug eigentlich nur vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Im konkreten Fall wurde der Kreditvertrag im Oktober 2014 abgeschlossen. Doch wegen der fehlenden Angabe entschied das OLG Düsseldorf:
„Rechtsfolge der fehlenden Angabe der Aufsichtsbehörde ist nach § 494 Abs. 6 Satz 1 BGB a.F. ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Klägers als Darlehensnehmer.“
Deswegen war der Widerruf des Kreditvertrages auch am 12. Juli 2017 noch wirksam.
Alleine der fehlende Hinweis auf die zuständige Europäische Zentralbank (EZB) als Aufsichtsbehörde im Darlehensvertrag genügte dem OLG Düsseldorf für ein ewiges Widerrufsrecht des Käufers. Weitere Fehler in der Widerrufsbelehrung oder hinsichtlich der Pflichtangaben wurden deshalb vom OLG ausdrücklich nicht geprüft:
„Ob weitere Pflichtangaben unzureichend sind, wie von dem Kläger beanstandet, bedarf keiner Entscheidung.“
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Viele Wege führen zum Widerruf
In zahlreichen Kreditverträgen zwischen Verbrauchern und Banken wurden die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert. Deswegen läuft die gesetzliche Widerrufsfrist nie ab und ist somit auch Jahre nach dem Abschluss des Kreditvertrags möglich – eben ein ewiges Widerrufsrecht. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten mit dem „Widerrufsjoker“ erfolgreich zu sein. Viele Kreditverträge diverser Autobanken sind fehlerhaft und stehen auf dem Prüfstand.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf zeigt also nur eine weitere Möglichkeit auf, wie Kunden wegen eines ewigen Widerrufsrechts ihren Kreditvertrag und den alten PKW loswerden können.
Zuvor hatten bereits das LG Arnsberg (Urt. v. 17.11.2017, Az. I-2 O 45/17) eine fehlerhafte Verbraucherinformation und damit ein ewiges Widerrufsrecht angenommen, wenn im Kreditvertrag klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages fehlen. Im Falle des LG Berlin (Urt. v. 05.12.2017, Az. 4 O 150/16) sorgte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dafür, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann.
Nicht nur für Dieselfahrer
Gerade für Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, kann ein Widerruf von Autokrediten mit Vertragsabschluss ab 13. Juni 2014 sehr lukrativ sein. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen.
Ein Widerruf des entsprechenden Autokredits ist deutlich erfolgsversprechender als etwa eine Sachmangelklage gegen den Händler oder eine Schadenersatzklage gegen den Autohersteller. Vorteil des Widerrufs ist darüber hinaus, dass der Verbraucher der Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen hat.
Nutzen Sie die verbraucherfreundliche Rechtslage und profitieren auch sie von der attraktiven Möglichkeit Ihren Autokauf rückabwickeln zu können.
Wir prüfen ihren Vertrag
Lassen Sie sich über die Chancen und Risiken eines Widerrufs in Ihrem persönlichen Fall beraten, bevor Sie ihn erklären. Eine vorschnelle Erklärung des Widerrufs kann zu Problemen führen, die sich leicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage der Kostenübernahme durch Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Wir bieten eine kostenlos Ersteinschätzung Ihres Vertrages und Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Wir werden sodann umfassend mit Ihnen erörtern, ob ein Vorgehen für Sie zweckmäßig ist. Die Details eines solchen Mandats können Sie gern in einem persönlichen Gespräch mit uns erfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung erklären wir zum Beispiel für Sie den Widerruf und führen etwaige Verhandlungen mit der Bank.
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