Nach der Analyse des angeblichen Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club hatte es in den letzten Tagen eine intensive Diskussion über die Zulässigkeit von heimlich durchgeführten Online-Durchsuchungen auf Computern gegeben. Aufgrund dessen möchte die Humanistische Union aktiv werden.
Aufgrund der vielen Anfragen haben wir zunächst die wichtigsten rechtlichen Fragen zu dem brisanten Thema der Online-Durchsuchung in einem Beitrag behandelt.
Da ich persönlich ebenfalls kein Freund von staatlicher Überwachung bin, möchte ich Sie auf eine Initiative der Humanistischen Union aufmerksam machen. Diese Organisation möchte gerne ein Musterverfahren gegen den Einsatz von einem Online-Trojaner – bei dem es sich entgegen der ersten Erkenntnisse wohl eher um einen Landestrojaner als einen Bundestrojaner handelt – anstrengen. Da jedoch eine Klage ins Blaue in Form der sogenannten Popularklage nicht möglich ist, sucht die Humanistische Union Betroffene, auf deren Rechner sich eine solche Schadsoftware befindet.
Näheres zu dieser Aktion können Sie in der Presseerklärung der humanistischen Union vom 09.10.2011 nachlesen.
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