Nach der Kritik von Datenschützern und vom niedersächsischen Justizministerium war zunächst die Fahndung nach verdächtigen Personen über Facebook eingestellt worden. Nach einigen Änderungen geht man jetzt davon aus, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Fortführung dieses Projektes mehr bestehen.
Wie wir bereits berichtet haben, hatte unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gefordert. Dies ist bei Facebook nach seiner Ansicht vor allem deshalb problematisch, weil bei der Nutzung von Facebook für Fahndungen personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden. Und dort gibt es weniger strenge datenschutzrechtliche Bestimmungen als in Deutschland. Aus diesem Grunde war die Fahndung über Facebook erst einmal eingestellt worden.
Nach einigen Änderungen geht nach Medienberichten etwa bei laut gulli.de sowie zeit.de der niedersächsische Innenminister davon aus, dass die persönlichen Daten hinreichend geschützt werden. Das will man vor allem dadurch erreichen, dass der eigentliche Aufruf zur Fahndung über die Server der niedersächsischen Polizei erfolgt. Dorthin sollen interessierte Facebook-Nutzer gelenkt werden. Um das zu erreichen, sollen die Polizeidirektionen und Inspektionen eigene Seiten bei Facebook betreuen.
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