Abmahnung erhalten – was tun?
Sie haben eine Design Abmahnung erhalten und Ihnen wird vorgeworfen, das Design eines anderen kopiert zu haben? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die richtige Verteidigung gegen den Vorwurf der Designverletzung. Der Beitrag gibt Ihnen einen ersten Überblick, wie Sie sich gegen den Erhalt einer Design Abmahnung zur Wehr setzen können.
Auf einen Blick 🔍
- Fristgerecht reagieren: Ignorieren erhöht die Kosten und führt oft zu Gerichtsverfahren.
- Formfehler prüfen: Eine Abmahnung muss gesetzliche Anforderungen erfüllen, sonst ist sie unwirksam.
- Rechtsgrundlage klären: Urheberrechtliche Ausnahmen wie das Zitatrecht oder bestehende Lizenzen können den Vorwurf entkräften.
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Sie ist oft umfassender als nötig und bindet zu stark.
Sie haben eine Design Abmahnung erhalten? So handeln Sie richtig.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, in der Sie aufgefordert werden, die Benutzung, Herstellung oder das Anbieten Ihres Designs zu unterlassen, muss zunächst geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist.
Wichtige Schritte:
- Nachweise einfordern: Fordern Sie vom Abmahner einen Registerauszug an, um die Ansprüche nachvollziehen zu können.
- Eigene Recherche: Prüfen Sie selbst oder mit Unterstützung eines Anwalts die einschlägigen Designregister. Nur so lässt sich die Frage einer möglichen Verletzung besser bewerten.
Weitere Indizien prüfen:
Schon das Design selbst kann Hinweise auf eine unberechtigte Abmahnung liefern. Beispielsweise könnten die behaupteten Ansprüche des Abmahners bereits verjährt sein. In diesem Fall können Sie sich auf Verjährung berufen.
Es ist auch möglich, dass die Ansprüche des Abmahners durch Verwirkung entfallen sind. Das ist oft der Fall, wenn der Abmahner über Jahre hinweg eine Designverletzung hingenommen und damit stillschweigend geduldet hat.
Ob eine Design-Abmahnung berechtigt ist, hängt von vielen rechtlichen und individuellen Faktoren ab. Diese sind oft schwer einzuschätzen. Ein spezialisierter Anwalt kann die verschiedenen Aspekte prüfen und mit Ihnen eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.
Was soll ich tun, wenn ich zu Unrecht wegen einer Designverletzung abgemahnt wurde?
Steht nach einer eingehenden Prüfung fest, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, sollten Sie alle Ansprüche aus der Abmahnung zurückweisen. Dabei haben Sie folgende Optionen:
Verweigerung der Unterlassungserklärung
Dafür kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert werden. Bei der Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist jedoch Vorsicht geboten. Die Verweigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung kann dazu führen, dass der Abmahner per einstweiliger Verfügung vorgeht und auf Abgabe der Unterlassungserklärung klagt. Stellt das Gericht fest, dass doch Unterlassungsansprüche bestanden, belaufen sich die Prozesskosten auf mehrere tausende Euro. Es muss daher sicher feststehen, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, bevor die Abgabe einer Unterlassungserklärung vollumfänglich verweigert wird.
Ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig, bietet sich möglicherweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an, bei der Sie keine Schuld anerkennen, sondern lediglich hohe Prozesskosten vermieden werden. Die Zahlung des Schadensersatzes kann dabei natürlich weiterhin verweigert werden.
Hinterlegung einer Schutzschrift
Wird die Abgabe der Unterlassungserklärung vollumfänglich verweigert, sollte der zu Unrecht Beschuldigte jedenfalls eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen.
In der Schutzschrift sollte der Abgemahnte glaubhaft machen, warum er zu Unrecht beschuldigt worden ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass eine einstweilige Verfügung gegen Ihn ergeht, ohne dass er angehört wurde.
Vorgehen nach dem UWG
Sind Sie ein Online-Händler und trifft Sie der Vorwurf einer Designverletzung, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Sie auf Amazon oder eBay gesperrt werden.
Dann besteht für Sie die Möglichkeit, den Abmahner nach dem Recht des unlauteren Wettbewerbs („UWG“) in Anspruch zu nehmen und auf Unterlassung zu verklagen. Dafür können Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Der Abmahner wird dann auf Unterlassung verurteilt und Amazon und eBay werden zur Freigabe des gesperrten Verkaufsangebots gezwungen.
Verteidigung in der Hauptsache und Widerklage
Darüber hinaus müssen Sie als Beschuldigter stets das in der Hauptsacheklage bestehende Kostenrisiko beachten, dass gemeinsam mit Ihrem Anwalt abgewogen werden muss. Steht fest, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden, ist eine Verteidigung auch in der Hauptsache gut möglich.
Möglicherweise können Sie im Rahmen einer Widerklage sogar selbst den Einwand erheben, dass das Design des Abmahnenden nichtig ist. Der klagende Designinhaber riskiert mit seiner Klage damit, dass sein eigenes Design für nichtig erklärt wird.
Was soll ich tun, wenn ich zu Recht wegen einer Design Verletzung abgemahnt wurde?
Schritte zur Vermeidung eines Gerichtsprozesses:
Wenn nach einer umfassenden Prüfung feststeht, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Warum modifizieren?
Nur durch eine Modifizierung der Unterlassungserklärung können Sie sicherstellen, dass:
- Sie weder den Rechtsverstoß noch die Höhe des Schadensersatzanspruchs direkt akzeptieren.
- Ihre Rechte durch eine präzise Formulierung optimal geschützt werden.
Im außergerichtlichen Bereich sollte mit dem Abmahner über die Höhe des geforderten Schadensersatzes verhandelt werden. In vielen Fällen lässt sich der Betrag senken – oft muss weniger gezahlt werden, als ursprünglich verlangt wurde
Unverzichtbarer Schritt:
Die Nutzung des Designs muss in jedem Fall eingestellt werden. Das bedeutet: Benutzung, Herstellung und Angebot der streitigen Produkte müssen vollständig gestoppt werden, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Brauche ich einen Anwalt?
In den meisten Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Die Materie ist rechtlich komplex und eine Verteidigungsstrategie hängt vollumfänglich vom Einzelfall ab. Nur wenn im Vorfeld die rechtlichen Schritte durchdacht werden, vermeiden Sie hohe Kosten.
Reagieren Sie zeitnah. Die Fristen sind häufig kurz gesetzt.
Unterschreiben Sie nicht unüberlegt Unterlassungserklärungen ohne ein rechtliche Beratung.
Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln können!
Rechtsanwalt Kilian Kost, Partner der Kanzlei WBS.LEGAL
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