Achtung: Verliere nicht deinen Anspruch
Zum 31.12.2024 droht die Verjährung der Ansprüche Betroffener des Datenlecks bei Facebook. Zögere nicht deine Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bevor die Zeit abgelaufen ist!
Verliere nicht deine Chance Schadensersatz – Facebook / Meta hat deine Daten auf dem Gewissen!
Jetzt Handynummer eingeben und sofort zeigt der Checker Dir an, ob du betroffen bist:
Hinweis: Wir verwenden deine Mobilfunknummer zur Überprüfung, ob du von dem Facebook-Datenleak betroffen bist. Der Abgleich deiner Mobilfunknummer erfolgt auf unserem Server. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Unmittelbar nach dem Abgleich und Ausspielung des Ergebnisses an dich, wird deine Mobilfunknummer bei uns gelöscht. Die Verarbeitung ist im Rahmen unserer Vertragserfüllung erforderlich, da die beauftragte Überprüfung sonst nicht möglich ist, Art. 6 (1) lit. b DS-GVO.
Wir helfen dir, die Schadensersatzansprüche gegen Facebook zu prüfen!
- Prüfe mit deiner Handynummer, ob du betroffen bist. Bitte mit +49 beginnen.
- Ja? Dann fülle das Formular mit den nötigen Daten aus.
- Wir schauen uns deinen Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.
- Die Erstberatung ist für dich natürlich kostenfrei.
So geht’s nach der Einsendung weiter
Mails checken
Du bekommst eine E-Mail von uns – prüfe also dein Postfach.
Fragebogen ausfüllen
Du füllst den mitgeschickten Mandantenfragebogen aus und sendest ihn an uns zurück.
Prüfung abwarten
Wir prüfen deine Angaben und setzen das erforderliche Schreiben an Facebook auf.
Hintergrund: Was ist passiert?
6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Bist auch du vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melde dich bei uns. Die Kanzlei WBS berät dich gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten.
Beispiele aktueller Erfolge unserer über 15.000 Mandanten
600 € Schadensersatz
Facebook wurde vom LG Stuttgart verurteilt, an unseren Mandanten Schadensersatz in Höhe von 600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.2022 zu zahlen. (Urteil vom 22.06.2023)
700 € Schadensersatz
Facebook wurde nach unserem Verlangen per Urteil vom LG Chemnitz verurteilt, an unseren Mandanten 700,00 € nebst Zinsen seit dem 18.08.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. (Urteil vom 19.06.2023)
1000 € Schadensersatz
Das Gericht folgte unserem Antrag vollumfänglich und verurteilte Facebook daraufhin per Urteil zur Zahlung von 1.000,00 € nebst Zinsen seit dem 22.07.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. (Versäumnisurteil)
Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.